Ein großer Teil der Stuttgarter Haushalte verdient wenig genug, um als gesetzlich förderwüdig zu gelten. Land und Stadt sind uneins darüber, wie hoch die Fördergrenzen sein sollen.

Stuttgart - Die Hälfte der Mieterhaushalte sind Kandidaten für eine Sozialwohnung. Das Anrecht auf eine geförderte Wohnung ergibt sich aus dem Einkommen und der Anzahl der Personen im Haushalt. Die Höhe der förderfähigen Einkommen reicht von rund 40 000 Euro bei Ein- und Zweipersonenhaushalten bis hin zu 67 000 Euro für eine Familie mit drei Kindern. Nach Aussage der Stadt ergibt sich daraus, dass etwa die Hälfte aller Mieterhaushalte grundsätzlich für eine Sozialwohnung infrage kommen.

 

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Zwischen Anspruch und Realität liegen jedoch Welten. 2016 wurden lediglich 736 Sozialwohnungen an neue Mieter übergeben. Und: Wurden in den 1990er Jahren noch knapp 22 000 Sozialwohnungen gezählt, sind es heute nur noch rund 14 800.

Über die Höhe der Einkommensgrenzen und somit über die Möglichkeit, auf dem geförderten Wohnungssektor zu einer Mietwohnung zu kommen, sind sich Land und Rathausspitze derzeit nicht mehr einig. Während die Landesregierung jüngst beschlossen hat, die Einkommensgrenzen deutlich anzuheben und damit mehr Bürgern als bisher diesen Schritt zu ebnen, äußert die Stadt Kritik an diesen Plänen. „Ich halte wenig davon, die Einkommensgrenzen anzuheben“, erklärt Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) unserer Zeitung. Es ergebe nur wenig Sinn, so Föll weiter, den Kreis der Berechtigten weiter zu vergrößern, wenn man tatsächlich nur wenige Bedürftige mit geförderten Wohnungen versorgen könne.

Wie hoch der Anteil der förderwürdigen Haushalte nach der Erhöhung der Einkommensgrenzen durch das Land künftig sein wird, kann die Stadt aktuell noch nicht vorhersehen. Die Stadt steht mit diesem Problem jedoch nicht allein da. Nach Einschätzung des Beratungsinstituts Empirica liegt der Anteil der förderwürdigen Haushalte in allen deutschen Großstädten auf einem ähnlich hohen Niveau.