Die Wohnungsbesetzer begehen Rechtsbruch. Aber unabhängig davon wirft die Aktion in Heslach ein Schlaglicht auf die anhaltende Stuttgarter Wohnungsmisere, kommentiert unser Redakteur Thomas Durchdenwald.

Stuttgart - Ob man Sympathie für die Wohnungsbesetzer im Stuttgarter Süden hat oder nicht, eines gilt es sich zuerst in Erinnerung zu rufen: Sie haben Recht gebrochen, ihre Aktion ist Hausfriedensbruch. Doch wer juristisch den Stab über den Aktivisten bricht, nach der Polizei ruft und dann zur Tagesordnung übergehen will, sollte kurz das Grundgesetz zur Hand nehmen. Im Artikel 14 ist festgehalten, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll.