Wohnungsmarkt auf den Fildern Wie hoch dürfen künftig die Mieten sein?

Wer in Leinfelden-Echterdingen ein Haus oder eine Wohnung vermietet, darf sich am Stuttgarter Mietspiegel orientieren. Das könnte sich bald ändern.
Leinfelden-Echterdingen - Wer schon einmal eine neue Wohnung auf den Fildern gesucht hat, der weiß, wie umkämpft dieser Markt ist. In überschaubarer Zeit eine bezahlbare Bleibe zu finden, ist meist nur möglich, wenn man gute Beziehungen zu Eigentümern oder Häuslebauern hat. Dass Städte wie Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt keinen eigenen Mietspiegel haben, macht die Sache nicht einfacher. Wer dort ein Haus oder eine Wohnung vermietet, darf sich am Stuttgarter Mietspiegel orientieren. Das ist auf der Internetseite von Filderstadt zu lesen. Der Gemeinderat von L.-E. hat das für seine Kommune einst beschlossen.
Ein Mietspiegel für die Fildern
Nun aber könnte Bewegung ins Spiel kommen. Denn die Stadt Leinfelden-Echterdingen will laut Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell nach der Sommerpause zumindest darüber nachdenken, sich einen eigenen Mietspiegel zu geben oder auch mit Filderstadt zusammen einen für die Filder zu entwickeln. Der Bürgermeister gibt aber zu bedenken, dass „alle Mitarbeiter aufgrund Corona extrem beschäftigt sind“. Möglicherweise fehlt also die Zeit, ein weiteres Projekt zu übernehmen. Dennoch wolle man sich nach den Ferien dem Thema widmen und analysieren, ob sich dieser eine – laut Kalbfell doch recht spezielle – Fall überhaupt auf andere Fälle übertragen lasse.
Er bezieht sich damit auf ein Urteil des Nürtinger Amtsgerichts und die Berichterstattung unserer Zeitung darüber. Das Gericht hatte Ende Juni zugunsten einer Mieterin entschieden, die in einem großzügigen Appartement des Echterdinger Carré lebt. Die Miete der Frau, die den amerikanischen Streitkräften angehört, sollte weiter ansteigen und so auf knapp 16 Euro pro Quadratmeter klettern. Dagegen wehrte sich die Mieterin mit Hilfe eines Anwalts. Die Sache ging vor Gericht.
Man habe sich am örtlichen Mietspiegel orientiert – und damit zwangsläufig an jenem der Landeshauptstadt, sagte Dieter Burr von der Immobiliengesellschaft Echterdinger Carré vor einigen Monaten unserer Zeitung. So wie es die politischen Fraktionen einst beschlossen haben. „Der Gemeinderat kann kein Bundesrecht aushebeln“, sagt dagegen Josef Gläser, der Anwalt der Amerikanerin. Der Spezialist für Straf- und Mietrecht ist sich sicher: „Fortan wird sich kein Vermieter in L.-E. mehr auf den Stuttgarter Mietspiegel beziehen können.“
Viel Aufwand für die Kommune
Die zuständige Richterin des Nürtinger Amtsgerichts hat die Klage der Immobiliengesellschaft auf Zustimmung zur Mieterhöhung abgewiesen. Diesem Urteil nach ist „der Mietspiegel der Stadt Stuttgart zur Begründung eines Erhöhungsverlangens für die in der Stadt Leinfelden-Echterdingen gelegene Wohnung nicht geeignet“. Laut Anwalt Gläser könne sich fortan jeder Mieter auf dieses Urteil berufen.
„Das Urteil ist meines Wissens noch nicht rechtskräftig“, sagt dagegen Bürgermeister Kalbfell. Die Immobiliengesellschaft hatte die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Ob dies erfolgt ist, ist unklar. Fest steht: Einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, bedeutet für die Stadt viel Aufwand. Denn er muss nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Gemeinderat, dem Mieterverein und dem Verband Haus und Grund anerkannt werden. Eine rechtliche Verpflichtung für Kommunen, einen Mietspiegel zu erstellen, gibt es laut Kalbfell nicht.
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