Jetzt ist es amtlich und durch ein Gutachten belegt: Die Mietpreisbremse könnte in fast neunzig Städten und Gemeinden im Land gelten – wenn Grün-Schwarz eine korrekte Verordnung zur Umsetzung liefern würde.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Wer derzeit in den Ballungsgebieten Baden-Württembergs eine Wohnung oder ein Haus zur Miete sucht, braucht gute Nerven und Geduld. Denn die Groß- und Mittelstädte im Südwesten haben noch häufiger als bisher angenommen einen so angespannten Mietwohnungsmarkt, dass die von der schwarz-roten Bundesregierung im Jahr 2015 grundsätzlich ermöglichte Mietpreisbremse angewandt werden könnte. Laut einem von der L-Bank beauftragten Gutachten, das Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bei einem Spitzengespräch der baden-württembergischen Wohnraum-Allianz an diesem Montag vorgestellt hat, erfüllten 88 Kommunen im Südwesten die Voraussetzungen, um eine Deckelung der Miete bei Neuvermietungen zu ermöglichen. Bisher war man davon ausgegangen, dass dafür 68 Städte und Gemeinden in Frage kommen würden. Die Gutachter untersuchten anhand von fünf Kriterien – Wohnungsversorgungsgrad, Wohnungsversorgung, Mietbelastungsquote, Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten und der Differenz zwischen den Angebots- und den ortsüblichen Vergleichsmieten – wie schwierig die Versorgungslage in den 1001 Gemeinden im Südwesten ist.

 

Ein gutes Drittel – 31 von insgesamt 88 Kommunen – hat sich praktisch mit der vollen Punktzahl für die Anwendung der Mietpreisbremse qualifiziert. Anders ausgedrückt: Dort ist die Wohnungsnot besonders drängend.

Nicht nur im Stuttgarter Speckgürtel und den Universitätsstädte ist die Lage angespannt

Dazu zählen neben der Landeshauptstadt Stuttgart auch Leonberg, Sindelfingen, Esslingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Heilbronn, Ettlingen, Heidelberg, Freiburg, Bad Krozingen, Merzhausen, Müllheim, Staufen (Breisgau), Umkirch, March, Emmendingen, Riegel (Kaiserstuhl), Waldkirch, Konstanz, Reichenau, Lörrach, Reutlingen, Bodelshausen und Ravensburg. In weitere 57 Kommunen sind vier von fünf Kriterien für die Mietpreisbremse erfüllt. Auch dort könnte die Mietpreisbremse wirksam werden.

Allerdings kommt das von der großen Koalition für die ganze Republik geschaffene Instrument in Baden-Württemberg bisher gar nicht zur Anwendung, weil die Stuttgarter Verordnung zur Umsetzung des neuen Instruments von den Gerichten kassiert worden war. Der Bund hat eine Deckelung der Mieten bei Neuvermietungen deutschlandweit im Grundsatz möglich gemacht. Den Ländern fiel dabei die Aufgabe zu, die Regionen mit einem besonders angespanntem Mietwohnungsmarkt zu definieren.

Wegen eines Formfehlers und wegen Defiziten bei der Veröffentlichung hat zunächst das Stuttgarter Amtsgericht und später das Landgericht die baden-württembergische Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse für ungültig erklärt. Später entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Blick auf Hessen aber mit Relevanz auch für den Südwesten, dass die Fehler nicht einfach durch eine nachgeschobene Begründung durch das Ministerium behoben werden können.

Das für den Wohnungsbau zuständige Wirtschaftsministerium unter Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut arbeitet deshalb aktuell an einer neuen Fassung. Sie solle nun „zeitnah“ erlassen werden, teilte das Ministerium nach den Beratungen am Montag mit. „Das Gutachten liefert wichtige Erkenntnisse für das anstehende Verordnungsverfahren zur Mietpreisbremse, das wir nun vorantreiben werden“, erklärte Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie kündigte eine intensive Prüfung des Gutachtens an. „Es ist mir wichtig, dass bei der Mietpreisbremse Rechtssicherheit besteht“, betonte die Wirtschaftsministerin. Dass das Gutachten zunächst noch in einer Arbeitsgruppe der Wohnraum-Allianz erörtert werden soll, stieß auf Kritik des Mieterbundes: Die Landesregierung dürfe die Neuregelung dadurch nicht unnötig verzögern, betonte die Organisation. Auch die SPD-Fraktion nannte es „unsäglich“, dass das Verfahren so lange dauere. Die FDP-Fraktion hingegen hält die Mietpreisbremse insgesamt für falsch und für zu bürokratisch. „Um zu erkennen, dass wir allein in der Region Stuttgart Wohnraummangel und zahlreiche Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten haben, hätte es eines Gutachtens nicht bedurft“, kritisieren die Liberalen.

Die SPD pocht auf mehr Tempo, die FDP lehnt das ganze Konzept ab

Auch der Landesverband Haus und Grund hält die Mietpreisbremse für ungeeignet, bezahlbare Mieten in Ballungsräumen zu sichern. Für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen sei es in beliebten Städten in den vergangenen Jahren noch schwerer geworden, eine neue Wohnung zu finden. Deshalb tritt der Eigentümerverband weiter dafür ein, die Mietpreisbremse abzuschaffen.