Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann geht davon aus, dass die von einer Anwaltskanzlei verschickten Kündigungsschreiben „unwirksam“ seien; er vermutet, sie dienten nur der Einschüchterung, um die Mieter zum Auszug zu bewegen. Er appelliert an die Bewohner, einander zu helfen und bei Wohnungsbesichtigungen stets einen Zeugen dabei zu haben. Conzelmann plane für den 20. Juni eine Infoveranstaltung für die Betroffenen in Bad Cannstatt.
„Ruppige Verwalter, eingeschüchterte Mieter“
Über das Geschäftsmodell des Unternehmers und seine Methoden sind schon viele Berichte in verschiedenen Medien, etwa im Umkreis von Ulm, erschienen. Mieter beklagten dort im Anschluss an die Kündigung häufige Erinnerungsschreiben eines Anwalts, nervtötende Umbauarbeiten, gekappte Fernsehkabel und das Abdrehen von heißem Wasser. Es war die Rede von ruppigen Verwaltern, die verbal zum Auszug drängten. Eine Bewohnerin wurde im Lokalblatt mit der Aussage zitiert: „Seit Monaten fühle ich mich beobachtet – und irgendwie verkauft. Lange halte ich das nicht mehr aus.“
Dass psychischer Druck auf die Mieter ausgeübt werde, behauptet auch der Sohn langjähriger Mieter in Bad Cannstatt. Seine Eltern, die überhaupt nicht wüssten, wohin sie in Stuttgart ziehen könnten, seien von Arbeitern, die das Dachgeschoss ausbauten, gefragt worden, „wann sie endlich die Wohnung räumten, sie müssten die Küche herausreißen“. Er wisse von einer alleinstehenden alten Frau und einem sehbehinderten Bewohner, „die total verzweifelt sind“, weil sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollten. Der ehemalige Besitzer habe zwar gemeint, es ändere sich durch den Verkauf nichts, aber da das Gebäude jetzt mehrfach veräußert worden sei – Gaßmann sagt, dreimal in 13 Monaten –, glaubten Mieter nun, sie könnten gegen die Kündigung nichts ausrichten.
Mehr Gewinn mit WG-Zimmern
Der Vereinsvorsitzende sagt, „so unverfroren werden sie nur selten begründet“. Die Anwaltskanzlei Ziegler begründet die Kündigung mit der umfangreichen Sanierung der Gebäude, vor allem aber damit, dass sein Mandant mit der bisherigen Miete an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert sei. Auch eine Mieterhöhung ändere daran nichts. Dieser Argumentation widerspricht Gaßmann mit Verweis auf ein höchstrichterliches Urteil: Nicht jeder aus dem Fortbestand des Mietverhältnisses resultierende Nachteil begründe den Anspruch auf Räumung für jene Nutzungsmöglichkeit, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil verspreche. Konkret: „Die Mieterträge waren schon vor dem Kauf bekannt. Der neue Eigentümer kann nicht hinterher kommen und sagen, das sei unwirtschaftlich.“
Der Unternehmer schreibt den Mietern, er könne mit WG-Zimmern deutlich höhere Erlöse erzielen. Statt 395 Euro Monatsmiete für eine Zwei-Zimmer-Wohnung seien dies laut Mieterverein in der Gnesener Straße 1100 Euro. In der Nähterstraße in Wangen erhoffte er sich laut Kündigung nach dem Umbau von einer Drei- in eine Vier-Zimmer-Wohnung statt bisher 400 Euro dann 550 Euro – allerdings dann pro Zimmer.
In Stuttgart war die Vermietung einzelner WG-Zimmer lange die Lizenz zum Gelddrucken. Bis zu 30 Euro pro Quadratmeter wurden vor der Pandemie bezahlt; Beschwerden wegen Mietpreisüberhöhung oder Wucher gab es kaum, weil Studierende oder Saisonarbeiter eher schnell weiterzogen, als sich vor Gericht zu streiten. Zumal Kläger dort mitunter auf verlorenem Posten standen – diverse Urteile böten einen Anreiz für Wucherer, Zimmer einzeln und möbliert zu vermieten, klagt Gaßmann. Er fordert die Stadt nun auf, Angebote auf Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafgesetz zu überprüfen und hofft dabei auf seinen Parteifreund SPD-Fraktionschef Martin Körner, den neuen Chefstrategen von OB Frank Nopper (CDU); Körner setzte sich bisher für bezahlbares Wohnen und die Verfolgung von Wucher ein.
Wer auszieht, geht leer aus
Anwalt Achim Ziegler betonte auf Anfrage unserer Zeitung, die Vorwürfe des Mietervereins seien ihm neu, er werde diese prüfen. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen bleibe Gerichten vorbehalten. Darüber hinaus gibt es vorerst keine Stellungnahme. Sein Mandant setze aber stets auf einvernehmliche Lösungen, teils seien erhebliche Abfindungen in fünfstelliger Höhe gezahlt worden. Wer sich einschüchtern lasse und die Kündigung akzeptiere, gehe aber leer aus, sagt Gaßmann. Er wisse von einem Mieter in Wangen, der sich mit dem Ausgleich von Umzugskosten zufriedengegeben habe.
Der Vereinsvorsitzende erachtet es als zynisch, dass in den Kündigungsschreiben behauptet werde, mit dem Modell würde „dem Umstand Sorge getragen, dass derzeit ein erheblicher Wohnraummangel in Stuttgart vorliegt“ und man „auch für sozial schwache alleinstehende Personen“ Wohnraum schaffe. Tatsächlich fänden sich „die verdrängten Mieter später in den übervollen Notfallkarteien der Städte wieder“, so Gaßmann. Trotz dieser Notlage erschien der Stadt das Angebot des Unternehmers zu teuer, „die Mehrfamilienhäuser Memminger Straße 21, Gnesener Straße 61 und 63, Hallstraße 10 und Nähter Straße 117“ zu mieten. Sie waren dem Jugendamt für die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen schon vor der Ukraine-Krise angeboten worden.