Die kommunale Satzung über den Wohnungsmangel, die OB Kuhn und seine Verwaltung derzeit prüfen, hat auf Kappungsgrenze und Mietpreisbremse keinen Einfluss. Sie ist allerdings in Sachen Zweckentfremdungsverbot relevant. Dieses Gesetz wurde vom Landtag im Dezember 2013 verabschiedet. Dadurch bekommen Gemeinden, die einen Wohnungsmangel für ihre Gemarkung festgestellt haben, die Möglichkeit, die Umwandlung von Wohnraum unter Vorbehalt zu stellen. Dabei bezieht sich das Verbot nicht allein auf die Verwendung von Wohnraum als Büro- und Gewerbeflächen. Auch Eigentümer, die eine Wohnung mehr als sechs Monate ohne guten Grund leer stehen lassen, müssen demnach mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro rechnen.

 

Leerstand soll bestraft werden

Während Eigentümervertreter die neuen Gesetze als Eingriff in den freien Markt geißeln, sehnt die Mieterlobby die Regelungen herbei. „Vermieter, die das Maximale aus dem Markt herausgeholt haben, werden eingebremst. Das ist gut so, denn die Mieten liegen in Teilen Stuttgarts nach einem Mieterwechsel um fast 50 Prozent über dem Mietspiegel“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins, Rolf Gaßmann. „Leider hinkt das Land mit der Festlegung der Gemeinden deutlich hinterher“, so Gaßmann weiter. „Wir halten das geplante Gesetz für kontraproduktiv“, sagt hingegen Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus und Grund. „Damit wird höchstens das soziale Gewissen beruhigt.“ Der Verein hatte seinen Mitglieder zu rechtzeitigen Mieterhöhungen als Vorbereitung auf das Gesetz geraten.