Stuttgarts OB Fritz Kuhn spricht zwar häufig von Wohnungsnot, rechtliche Konsequenzen hat das bislang jedoch nicht. Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot greifen in der Landeshauptstadt noch nicht.

Stuttgart - Die Einschätzung von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) lautet: In Stuttgart herrscht Wohnungsmangel. Diesen Mangel aber offiziell festzuschreiben, damit tut sich die Verwaltung schwer. Man wolle prüfen, heißt es auf Anfrage. Zeitgleich prüft auch das Land, in welchen Kommunen der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass die Politik eingreifen will. Von den jeweiligen Ergebnissen wird vieles abhängen – unter anderem eine Reihe gesetzlicher Neuerungen.

 

Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot – das sind die drei wesentlichen Regelungen, von denen sich die Politik eine Entspannung auf preislich angespannten Immobilienmärkten wie Stuttgart verspricht. Ob und wann diese Gesetze allerdings in der Landeshauptstadt zum Einsatz kommen, ist von ganz unterschiedlichen Statistiken abhängig.