Die Friedhofstraße soll in den Geltungsbereich der Milieuschutzsatzung aufgenommen werden. Dem Antrag der Verwaltung stimmte der Bezirksbeirat Nord zu.

S-Nord - Sanierung und Modernisierung von Wohnungen und die damit verbundene Mieterhöhung gefährden die heterogene Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur. Dass Bewohner im Bereich der Friedhofstraße verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen können, soll durch eine so genannte Milieuschutzsatzung verhindert werden. Einem entsprechenden Antrag der Stadtverwaltung hat der Bezirksbeirat Nord in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Grundlage der Erhaltungssatzung sind die Paragrafen 172 fortfolgend im Baugesetzbuch.