Eine Ein-Zimmer-Wohnung mit 33 Quadratmetern in Stuttgart Süd für 1000 Euro? Für diesen Preis wollte ein Facebook-User eine Wohnung vermieten. Doch nach vielen entrüsteten Kommentaren macht er einen Rückzieher.

Stuttgart - Eine Ein-Zimmer-Wohnung in Stuttgart für 1000 Euro – dieser Mietpreis ging vielen Facebook-Usern zu weit. Zahlreiche entrüstete Kommentare brachten den Vermieter schließlich dazu, nach nur wenigen Minuten die Wohnung wieder von der Facebook-Seite „Schwarzes Brett Stuttgart“ zu nehmen. Auf unsere Anfrage, warum er die Miete so hoch angesetzt hatte, bekamen wir keine Antwort.

 

Rolf Gaßmann, der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, seufzt schwer, als er durch unsere Nachfrage von der Anzeige hört. Leider passiere so etwas häufiger. „Das liegt daran, dass Vermieter schlichtweg das nehmen, was der Markt hergeben kann und der gibt durch die Wohnungsnot viel her“, sagt er. Doch der Vorsitzende hat auch eine gute Nachricht: Seit Anfang Juni gilt in einigen Regionen von Baden-Württemberg die neue Mietpreisbremse. In den 89 Städten und Gemeinden im Land, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, darf die Miete bei Neuverträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Während Mieter also noch vor einem Monat wenig gegen hohe Preise tun konnten, sieht es nun anders aus. „Wenn der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, können Mieter die Herabsetzung der Miete einfordern.“

Mieter können verlangen, dass die Miete herabgesetzt wird

Doch was tun, wenn sich der Vermieter weigert? „Dann gibt es zwei Möglichkeiten“, erklärt Rolf Gaßmann. Entweder könne der Mieter das zuviel bezahlte Geld einbehalten. „Das kann aber eventuell eine Klage des Vermieters nach sich ziehen“, sagt der Vorsitzende. Oder der Mieter klage selbst auf die Herabsetzung der Miete. Außerdem könne der Mieter, der über den Tisch gezogen wurde, nun das zuviel gezahlte Geld vergangener Monate zurückzuverlangen.

„Solche Mietpreise sind illegal“, sagt Rolf Gaßmann im Bezug auf das oben genannte Beispiel. Je nach Lage und Zustand könne zwischen 8 und 12 Euro für den Quadratmeter verlangt werden. Darauf können dann noch 10 Prozent draufgesetzt werden, mehr nicht. Das Problem an der Sache? Zwar bewegen sich Vermieter mit Wucherpreisen im illegalen Bereich, doch es drohen keine Strafen, wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird. Deswegen ist es in der Realität auch so schwierig, Wohnungen zu fairen Preisen zu finden. „Es wäre natürlich toll, wenn man direkt zum Ordnungsamt gehen könnte, um auf solche Wohnungsanzeigen hinzuweisen“, sagt Rolf Gaßmann. Doch diese Regelung ist seit rund 15 Jahren außer Kraft gesetzt. „Damals war der Wohnungsmarkt relativ entspannt, weshalb – um gegen solche Preise vorgehen zu können – ein Nachweis verlangt wurde, dass keine andere vergleichbare Wohnung in der Umgebung verfügbar war.“ Doch dieser Nachweis sei ein sehr umfangreiches Unterfangen, weshalb es Mietern durch diese Regelung erschwert wurde, gegen hohe Preise vorzugehen. Deshalb sei es so wichtig, dass die Mieter die Mietpreisbremse nun auch nutzen.

Neue Möbel rechtfertigen keine Wucherpreise

Vor allem bei möblierten Wohnungen schlägt mancher Vermieter heftig auf. „Viele Vermieter glauben, dass die Mietpreisbremse nicht mehr gilt, wenn sie Ikea-Möbel in die Wohnung stellen. Das ist natürlich Quatsch“, sagt der Vorsitzende. Dann gelte ein Möblierungszuschlag, der aber niemals die Ausmaße erreicht, dass Wuchermietpreise entstehen könnten. „Dies lässt sich aus der Benutzungsdauer der Möbel von zehn Jahren errechnen.“

Doch wie finden Mieter überhaupt heraus, welche Preise ortsüblich sind? Ein erster Anhaltspunkt kann der qualifizierte Mietspiegel sein, der auf der Homepage der Stadt Stuttgart zu finden ist. Dort werden Wohnungen nach Lage, Baujahr und Ausstattung preislich eingeschätzt.