Vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Wolfgang Gedeon eine Niederlage kassiert. Ein Eilantrag Gedeons wurde zurückgewiesen. Mit diesem wollte er die Fraktion verpflichten, ihn vorläufig mitarbeiten zu lassen.

Stuttgart - Im Streit um seine Mitarbeit in der AfD-Fraktion hat der Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg kassiert. Das Gericht wies nach Angaben vom Donnerstag einen Eilantrag Gedeons zurück, mit dem er die Fraktion verpflichten wollte, ihn vorläufig mitarbeiten zu lassen.

 

Gedeon will im Hauptsacheverfahren von dem Gericht feststellen lassen, dass er weiter der AfD-Fraktion angehört. Der wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelastete Abgeordnete argumentiert, er habe seine Mitgliedschaft in der Fraktion nicht wirksam beendet, sondern nur ruhen lassen. Er sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt.

Verfassungsgerichtshof hält Hauptsacheverfahren für unzulässig

Der Eilantrag wurde zurückgewiesen, weil der Verfassungsgerichtshof das Hauptsacheverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unzulässig hält: Ein Organstreitverfahren diene nicht „der quasi gutachterlichen Klärung einer problematischen Rechtsfrage“, solange nicht auch ein tatsächlicher Streit bestehe. Gedeon hätte vor Einleitung des Verfahrens sein Begehren an die Fraktion in eindeutiger Weise herantragen müssen. Die genauen Umstände, unter denen er die Fraktion verlassen hat, seien zudem weiterhin unklar. Wann mit einer Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sei, lasse sich noch nicht absehen.

Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an. Der 72-Jährige löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus. Er selbst weist die Antisemitismusvorwürfe zurück. Der AfD-Bundesvorstand strebt den Parteiausschluss von Gedeon an.