Weil die Wiesen voll mit Hundehaufen sind, stellt die Stadt die Grünpflege dort ein. Sie hofft auf einen Lerneffekt bei den Haltern. Großstädte setzen derweil auf hohe Bußgelder.

Sachsenheim - Wegen Verunreinigung durch Hundekot ist derzeit leider keine Grünpflege möglich.“ So steht es seit Wochen auf Schildern an vier Wiesen in Sachsenheim. Mitarbeiter des Bauhofs weigern sich, die Wiesen zu mähen, da ihnen sonst die Hinterlassenschaften der Tiere entgegenkommen. Es ist das erste Mal, dass die städtischen Mitarbeiter zu dieser drastischen Maßnahme greifen, „aber auch zu Recht“, wie die Stadtsprecherin Nicole Raichle sagt. Die Mitarbeiter gingen „gesprenkelt“ von der Wiese herunter, so etwas sei „nicht zumutbar“. Und so wuchern die Wiesen munter vor sich hin.

 

Wie lange die Wiesen nicht gemäht werden, ist noch offen. Man erhoffe sich von der Aktion einen Erziehungseffekt bei den Hundehaltern. Mehr könne man nicht tun. Zwar sei die Verunreinigung von Gehwegen und Grünanlagen mit Hundekot laut städtischer Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden könne. „Allerdings müssten wir sowohl den Zeugen, als auch den Hundehalter namentlich wissen und die Ordnungswidrigkeit muss beweisbar sein“, sagt Raichle. Dies sei bislang aber noch nie der Fall gewesen.

Bei der Polizei gibt es so gut wie nie Anzeigen wegen Hundehaufen

Theoretisch könnte man den Hundehalter auch bei der Polizei anzeigen. Doch auch hier braucht es einen Zeugen sowie den Namen des Hundehalters. Daher gebe es „so gut wie nie“ eine Anzeige bei der Polizei wegen Hundekots, wie der Polizeisprecher Peter Widenhorn sagt. Vor allem bei landwirtschaftlich genutzten Flächen sei das ein Problem, denn die Hinterlassenschaften belasteten das Grundwasser.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt, an die Hundehalter zu appellieren und aufzuklären, beispielsweise mit Hinweisschildern. Auch weitere Stationen mit Hundekotbeuteln könnten helfen – doch die stehen in Sachsenheim bereits nahe der verunreinigten Wiesen.

Das Umweltministerium empfiehlt höhere Geldbußen

Ein anderer Weg führt über den Geldbeutel der Hundehalter: Mit hohen Bußgeldern wollen die Städte das Bewusstsein für Sauberkeit stärken. Über ihre Polizeiverordnung können die Kommunen die Bußgelder für Straßenverunreinigung selbst festlegen. Laut Landesgesetz sind Geldbußen zwischen fünf und tausend Euro zulässig. Das Umweltministerium empfiehlt Kommunen, strenger vorzugehen und von Hundehaltern 75 Euro zu kassieren, wenn sie die Notdurft ihres Vierbeiners nicht wegräumen. Bislang werden beim ersten Vergehen meist 25 Euro fällig.

Manche Großstadt in Baden-Württemberg kassiert da mehr: Mannheim beispielsweise verlangt für einen verschmutzten Gehweg 55 Euro, ein Hundehaufen auf einem Spielplatz kann sogar 150 Euro kosten. Und in Stuttgart werden für einen Haufen in einer Grünanlage 75 Euro fällig.

Natürlich müssen auch dort die Hundehalter bekannt sein. Am Sachsenheimer Mäh-Boykott führt also kein Weg vorbei. Dasselbe Mittel empfiehlt der Gemeindetag übrigens auch Kommunen, die zu wenig Vollzugsbeamte haben, um nachlässige Hundehalter aufzuspüren – als Notlösung.