Im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Markus Würth wird es keine Gegenüberstellung von Opfer und Angeklagtem geben. Die Staatsanwaltschaft sich offenbar aus prozesstaktischen Gründen dagegen entschieden.

Gießen - Im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Markus Würth wird es keine Gegenüberstellung von Opfer und Angeklagtem geben. Dies sagte Frank Späth von der Staatsanwaltschaft Gießen auf Anfrage. Er habe sich aus prozesstaktischen Gründen dagegen entschieden. Der 48-jährige Serbe sei vermutlich nur der Sprecher der Lösegeld-Forderung gewesen und habe keinen direkten Kontakt zu Würth gehabt habe. Laut Ermittlern sei es gut möglich, dass die Tat von mehreren Tätern verübt wurde.

 

Der Sohn des Unternehmers und Milliardärs Reinhold Würth wurde im Juni 2015 aus einer Wohngruppe im osthessischen Schlitz entführt. Es wurden drei Millionen Euro Lösegeld gefordert, zu einer Übergabe kam es aber nicht. Der damals 50 Jahre alte Markus Würth wurde freigelassen und bei Würzburg an einem Baum gekettet. Der geistig behinderte Markus Würth kann sich nicht klar artikulieren. Er galt deswegen als leichtes Opfer aus reichem Hause, weil er seine Entführer nicht einfach verraten kann - so die Annahme.

Die Beweisaufnahme nähert sich dem Ende

Bei der Vernehmung von Carmen Würth, der Mutter des Opfers, stellte sich aber heraus: Ihr Sohn könne durchaus Menschen identifizieren, zu denen er Kontakt hatte. Er könne mit Handzeichen deutlich machen, was ihn mit Personen verbinde. Er habe auch „ein unheimlich gutes Gedächtnis“, sagte Carmen Würth. Markus Würth als Zeuge zu hören, kam nicht in Frage. Nach einem von der Strafkammer in Auftrag gegebenen Gutachten besitzt er nicht die nötige Zeugentüchtigkeit.

Die Beweisaufnahme nähert sich in dem Aufsehen erregenden Prozess nach einem der spektakulärsten Fälle der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte dem Ende. Der Prozess wird am 22. November fortgesetzt. Möglicherweise wird dann mit den Plädoyers begonnen.