Der Veruntreuungsfall im Württembergischen Tennis-Bund zieht viele Folgen nach sich. Die wichtigste Frage soll bis zum Jahresende geklärt sein: die möglichen Aberkennung der Gemeinnützigkeit, an der die Existenz des Verbands hängt. Eine Bestandsaufnahme.
Im Dezember 2022 gab es ein viel beachtetes Urteil in dem Betrugsskandal beim Württembergischen Tennis-Bund (WTB): Vor dem Amtsgericht Nürtingen fiel die Entscheidung, dass ein ehemaliger WTB-Geschäftsführer wegen Veruntreuung in mehreren hundert Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Die Bewährungszeit betrug drei Jahre. Die Auflage lautete: „Schadenswiedergutmachung nach besten Kräften“. Die Größenordnung dürfte sich dabei auf über eine Million Euro belaufen.