Das Korruptionsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff könnte bald vorbei sein. Doch noch ist alles offen: Die Staatsanwaltschaft will neue Beweisanträge einbringen. Und im Falle eines Freispruchs will der Celler Generalstaatsanwalt eine Revision prüfen.

Das Korruptionsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff könnte bald vorbei sein. Doch noch ist alles offen: Die Staatsanwaltschaft will neue Beweisanträge einbringen. Und im Falle eines Freispruchs will der Celler Generalstaatsanwalt eine Revision prüfen.

 

Hannover - Im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff geht die Staatsanwaltschaft in die Offensive: Am Donnerstag will Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur weitere Beweisanträge stellen. Die „Bild am Sonntag“ hatte zunächst darüber berichtet. Zum Inhalt der Anträge war vorab offiziell jedoch nichts zu erfahren - somit ist unklar, ob die Ermittler etwa weitere Zeugen hören wollen, die bisher nicht ausgesagt haben.

Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig will im Falle eines Freispruchs eine Revision prüfen. „Wir sehen den Prozess noch nicht am Ende, der hat für uns noch gar nicht richtig angefangen“, sagte er der dpa. Zugleich kritisierte er das Vorgehen des Gerichts. Die Kammer habe bisher nur Zeugen vernommen, die wegen Erinnerungslücken zum damaligen Wiesn-Besuch nichts mehr sagen könnten. Das Verfahren müsse sich stärker auf Rechnungen und Buchungsunterlagen konzentrieren.

In der vergangenen Woche hatte Richter Frank Rosenow angekündigt, am Donnerstag die Beweisaufnahme zu schließen und noch im Januar ein Urteil fällen zu wollen. Wann Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers halten, ist im Moment noch offen - das könnte am 16. Januar passieren. Theoretisch könnte dann am 22. Januar das Urteil gesprochen werden.

Ursprünglich waren bis in den April hinein Verhandlungstage angesetzt

Vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Gerichts über die Zulassung der Beweisanträge wird am Donnerstag ein weiterer leitender Beamter des Landeskriminalamtes als womöglich letzter Zeuge aussagen. Der Polizist führte gemeinsam mit einem Kollegen die Ermittlungen gegen das ehemalige Staatsoberhaupt.

Wulff muss sich seit Mitte November wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Der mitangeklagte Filmfinancier David Groenewold hatte einen Teil von Wulffs Kosten beim gemeinsamen Oktoberfestbesuch 2008 übernommen. Dafür soll sich der damalige niedersächsische Ministerpräsident für ein Filmprojekt Groenewolds bei der Siemens-Spitze starkgemacht haben.

Ursprünglich waren bis in den April hinein Verhandlungstage angesetzt. Im Dezember hatte das Gericht jedoch eine Einstellung des Verfahrens angeregt, weil der Vorwurf der Vorteilsannahme bisher nicht belegbar sei. Einer Einstellung des Prozesses müssten aber sowohl Anklage als auch Verteidigung zustimmen. Beide Seiten beharrten jedoch auf ihrer jeweils unterschiedlichen Sichtweise und wollen den Prozess bis zu einem Urteil zu Ende führen. Wulffs Anwälte fordern einen Freispruch. Die Entscheidung über den weiteren Verlauf des Verfahrens liegt nun bei der Kammer, auch die Entscheidung darüber, ob die noch immer geladenen weiteren 20 Zeugen noch aussagen werden.