XXL-Landtag Richter machen Weg frei: Unterschriftensammlung für FDP-Volksbegehren kann bald starten

FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke (Mitte) vor der Urteilsverkündung im Verfassungsgerichtshof. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Schon lange läuft die FDP Sturm gegen das 2022 geänderte Landtagswahlrecht. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof den Weg frei gemacht für die Unterschriftensammlung. Ändert das etwas für die Landtagswahl 2026?

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Es wäre nicht FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke, wenn einer seiner ersten Kommentare nicht direkt gegen seinen Erzfeind ginge: „Politisch ist das eine schallende Ohrfeige für den Innenminister“, frohlockte er am Freitag noch im Gerichtssaal. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof der FDP mit ihrem Antrag gegen das Innenministerium recht gegeben. Das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ muss zugelassen werden. „Das Volksbegehren verfolgt mit dem Ziel, die Größe des Landtags auf die Mindestgröße von 120 Abgeordneten oder eine allenfalls geringfügig höhere Zahl zu begrenzen, ein legitimes Anliegen“, teilte das Gericht mit. Jetzt kann die FDP voraussichtlich in ein paar Wochen mit der Unterschriftensammlung beginnen.

 

Liberale laufen schon lange Sturm gegen Wahlrecht

Eigentlich hatte die Partei das Volksbegehren schon vor einem Jahr starten wollen. Schon lange laufen die Liberalen Sturm gegen das 2022 von Grünen, CDU und SPD geänderte Landtagswahlrecht. 2026 sollen die Wahlberechtigten bei der Landtagswahl zum ersten Mal eine Stimme für den Direktkandidaten und eine für eine Partei abgeben können. Bisher gab es eine Stimme, die sowohl für den Direktkandidaten als auch in einem komplizierten Verfahren für die Partei gewertet wurde. Die Grünen hatten die Änderung des Wahlrechts in den Koalitionsvertrag verhandelt, nachdem eine Reform 2018 an der CDU gescheitert war.

Die Liberalen kritisierten schon früh die Änderung. Sie befürchten eine Aufblähung des Parlaments auf mehr als 200 Abgeordnete wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten und fordern deshalb, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu reduzieren. Nachdem die FDP-Fraktion im Landtag mit einem entsprechenden Antrag gescheitert war, brachte die Partei das Volksbegehren auf den Weg. Das Volksbegehren ist ein direktdemokratisches Instrument, um einen Gesetzentwurf mit Stimmen aus dem Volk auf den Weg zu bringen. Unterschreiben zehn Prozent der Wahlberechtigten – aktuell 770 000 Unterschriften – muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen. Stimmt das Parlament dem Entwurf nicht unverändert zu, kommt es zur Volksabstimmung.

Anderes Volksbegehren scheiterte bereits

Dass diese Hürden hoch sind, hat schon ein anderer bemerkt. Parallel zur FDP hatte der Privatmann Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen ein Volksbegehren zur Begrenzung des Landtags eingereicht. Innerhalb der Frist von sechs Monaten hatte er nur knapp 130 000 Unterschriften beisammen. Weil Distler neben der Reduzierung der Wahlkreise auch eine Verkleinerung der Soll-Größe des Landtags in seinem Entwurf stehen hatte, hatte das Innenministerium in seinem Fall keine Einwände.

Im Gesetzentwurf der Liberalen sah das Ministerium das Problem aber sehr wohl. Denn der sieht nur eine Reduzierung der Wahlkreise vor, die Soll-Größe des Landtags soll weiter 120 Abgeordnete betragen. Damit habe die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl, so die Argumentation. Doch der Verfassungsgerichtshof gab nun der FDP recht.

38 Wahlkreise genügen, so die Richter

Ein Rangverhältnis zwischen der Persönlichkeits- und der Verhältniswahl lasse sich der Verfassung nicht entnehmen, so die Begründung. Auch gebe die Landesverfassung nicht vor, dass mindestens die Hälfte der Abgeordneten durch eine Persönlichkeitswahl gewählt werden muss. Für 38 Wahlkreise sprächen hinreichend sachliche Gründe. Bedenken, die von anderen Parteien geäußert wurden, dass in größeren Wahlkreisen die Repräsentation leide, teilt das Gericht nicht.

Das Innenministerium begrüßte die Rechtssicherheit, die der Richterspruch bringt. „Nichts wäre schlimmer gewesen, als nach einer Wahl vom Verfassungsgerichtshof gesagt zu bekommen, dass das Wahlrecht nicht mit der Verfassung vereinbar sei.“ Ob es aber überhaupt zu einer Wahlrechtsänderung kommt, hängt von der Zahl der Unterschriften ab, die die FDP nun sammelt.

Rülke hofft – ebenso wie Distler – dass die Aufmerksamkeit für das Thema den politischen Druck erhöht. Bisher sieht es danach nicht aus. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz signalisiert zwar, zur Einführung eines Deckels bereit zu sein, aber erst nach der Wahl, wenn die Zahl der Abgeordneten wirklich aus dem Ruder läuft. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Deuschle, hatte zuletzt betont, man wolle keinesfalls ein Wahlrecht wie im Bund, wo direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr ins Parlament einziehen. So oder so würde eine Reduzierung der Wahlkreise aufgrund der Fristen für Volksbegehren und Volksabstimmung nicht mehr bei der Landtagswahl im Frühjahr 2026 zum Tragen kommen. Einer kurzfristigen Wahlrechtsänderung stünden wohl auch Verfassungsgründe entgegen, ließen die Verfassungsrichter durchblicken. In den ersten Wahlkreisen wurde bereits mit der Aufstellung der Direktkandidaten für die Landtagswahl begonnen.

Und zur Bedingung für mögliche Koalitionsverhandlung nach der Landtagswahl 2026 will FDP-Chef Rülke das Thema auch noch nicht machen. Er werde ein Jahr vor der Wahl keine roten Linien ziehen, sagte er.

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