XXL-Landtag Volksbegehren scheitert
Die Initiative gegen eine Aufblähung des Landtags hat das notwendige Quorum wohl nicht erreicht. Doch das Thema ist damit nicht beendet. Die nächste Entscheidung steht schon Ende Februar an.
Die Initiative gegen eine Aufblähung des Landtags hat das notwendige Quorum wohl nicht erreicht. Doch das Thema ist damit nicht beendet. Die nächste Entscheidung steht schon Ende Februar an.
Kurz vor Auslaufen der Frist am Dienstag machte sich Dieter Distler keine Hoffnungen mehr. „Das hat sehr sicher nicht gereicht“, sagte der Initiator des Volksbegehrens „Landtag Verkleinern“ unserer Zeitung. Ende Januar zählte er rund 120 000 Unterstützungsunterschriften – notwendig wären 770 000. Die endgültige Zahl dürfte das Innenministerium erst in ein paar Wochen ermittelt haben.
Mit dem Volksbegehren wollte Distler den Landtag dazu bringen, sich mit einer Wahlrechtsreform zur Verringerung der Wahlkreise zu befassen. Damit wollte er ein Anwachsen des Landtags verhindern. Denn manche Experten gehen davon aus, dass der Landtag 2026 durch die Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts auf mehr als 200 Abgeordnete anwachsen könnte. Die Grünen-Fraktion hielt zuletzt mit eigenen Berechnungen dagegen.
Die FDP warnte früh vor einer Aufblähung und hatte ihrerseits schon auf mehreren Wegen versucht, eine Gesetzesänderung zu initiieren. Nachdem die Fraktion damit im Landtag gescheitert war, initiierte die Partei ein Volksbegehren, das allerdings vom Innenministerium nicht zugelassen wurde. Ob das wiederum rechtens war, entscheidet der Verfassungsgerichtshof Ende Februar.
Distler hat keine Hoffnung, dass sein Vorhaben nachwirkt. Die Fraktionschef von Grünen und CDU hatten sich zu Gesprächen bereit gezeigt, sollte die Zahl der Abgeordneten nach der Landtagswahl aus dem Ruder laufen. Distler findet das zu spät: „Man lässt das Kind erst in den Brunnen fallen.“
Zulassung
Um überhaupt einen Zulassungsantrag beim Innenministerium einzureichen, braucht es die Unterschriften von mindestens 10 000 Wahlberechtigten. Ist der Zulassungsantrag verfassungskonform und zulässig, setzt das Innenministerium einen Zeitraum für das Volksbegehren fest. Ein anderer Weg ist der Volksantrag: Den müssen 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnen, damit der Landtag damit befassen muss. Beinhaltet der Volksantrag ein Gesetz und lehnt der Landtag den Antrag ab, können die Vertrauensleute innerhalb einer Frist Volksbegehren beantragen
Unterschriftensammlung
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird. Dabei gibt es aktuell eine Besonderheit: Das Quorum richtet sich nach den Wahlberechtigten der letzten Landtagswahl mit damals 7,7 Millionen Wahlberechtigten.
Abstimmung
Ist das Volksbegehren erfolgreich, geht es zunächst zur Abstimmung in den Landtag. Stimmt der dem Gesetzentwurf nicht unverändert zu, kommt es zur Volksabstimmung. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen (das sogenannte Zustimmungsquorum).