Zugreifen ist so einfach: E-Roller können per App ausgeliehen werden und stehen quasi an jeder Ecke. Problematisch wird es, wenn Alkohol im Spiel ist. Gibt es auch für E-Scooter eine Promillegrenze und wie oft passieren Unfälle unter Alkohol?

Stuttgart - Gefühlt stehen sie in Stuttgart an jeder Straßenecke: E-Scooter. Die Omnipräsenz der elektrischen Tretroller im Stadtbild macht es gerade auch alkoholisierten Menschen leicht. Der Heimweg durch die dunklen Straßen Stuttgarts wird so für Partygänger deutlich schneller und angenehmer. Hinzu kommt dann auch gerne der Übermut. Doch Vorsicht: Auch beim E-Roller gibt es eine Promille-Grenze.

 

Wie bei anderen Kraftfahrzeugen darf er nur gefahren werden, wenn der Alkoholwert unter 0,5 Promille ist, informiert die Polizei Stuttgart. Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Und schon ab einem Wert von 0,3 Promille könne eine Straftat vorliegen, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist, berichtet die Polizei. Auch bei den Konsequenzen gebe es keine Unterschiede zu anderen Fahrzeugen – so können auch der Führerschein entzogen oder Geld- oder gar Haftstrafen fällig werden.

Jeder vierte Unfall mit Alkohol

Nach Zahlen der Polizei Stuttgart ist bei jedem vierten E-Scooter-Unfall in Stuttgart Alkohol im Spiel. Es gebe zwar noch keine statistische Auswertung zu Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern, allerdings seien die Unfälle unter Alkoholeinfluss auf E-Scootern bedingt erfasst. So gab es 2019 bei insgesamt 16 Unfällen mit den elektrischen Rollern fünf unter Alkoholeinfluss. In diesem Jahr (Stand 5. August) waren es ebenfalls fünf bei 20 Unfällen, informiert die Polizei. Deutlich erwähnt werden müsse aber, dass beide Jahre nicht vollständig auf zwölf Monate erfasst sind. Auch die Corona-Lage könne eine verzerrende Wirkung auf die Vergleichbarkeit der Daten ausüben.

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Auch in der Unfallstatistik der Polizei Stuttgart tauchten die E-Roller erstmals auf und attestierten der Landeshauptstadt den Titel „Unfall-Hotspot“. Das Ausleihen der Roller gestaltet sich leicht: Sie werden per App der jeweiligen Anbieter per Smartphone ausgeliehen. Ausleihen dürfen die E-Roller allerdings nur Fahrer, die mindestens 18 Jahre alt sind, heißt es von der Polizei. Ein Führerschein sei nicht erforderlich. Gefahren werden darf mit dem E-Scooter auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Fehlen diese, dürfe auch die Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Wildes Parken problematisch

Mehr als mit betrunkenen Rollerfahrer habe die Polizei in Abstimmung mit der Stadt Stuttgart mit dem wilden Abstellen der Fahrzeuge zu tun. Oft stehen sie kreuz und quer. Auch das Fahren in der Fußgängerzone ist aus Sicht der Polizei Stuttgart ein großes Problem.