Im vergangenen Jahr gab es in Stuttgart so viele Fälle von Exhibitionismus wie seit zehn Jahren nicht mehr. Doch wie schneidet die Landeshauptstadt im Vergleich zu anderen Großstädten ab?

Stuttgart - „Vor Kindern onaniert“, „Polizei nimmt mutmaßlichen Exhibitionisten fest“ – in den vergangenen Monaten schienen sich solche Meldungen in Stuttgart und der Region zu häufen. Zuletzt schnappte die Polizei einen Mann, der in zwei Drogerien onaniert haben soll.

 

Angesichts der Zahlen weist die Polizei darauf hin, dass man sich statistisch etwa im selben Bereich wie im vergangenen Jahr bewege. Da verzeichnete die Polizei in Stuttgart 131 Fälle exhibitionistischer Handlungen. Trotz eines relativ geringen Anstieges um sechs Fälle im Vergleich zum Vorjahr wurde damit allerdings ein Zehnjahreshoch erreicht.

Vergleich mit anderen Großstädten

Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten liegt Stuttgart vor Frankfurt am Main (63 Fälle 2015), aber hinter München (187), Hamburg (194 Fälle) und Köln (218). Die Hauptstadt Berlin liegt an der Spitze: 2015 gab es dort insgesamt 457 Fälle exhibitionistischer Handlungen. Auch wenn Exhibitionisten in der Öffentlichkeit stets viel Aufmerksamkeit erregen – auf das Bundesgebiet gesehen, machen solche Straftaten laut der polizeilichen Kriminalstatistik nicht einmal ein Prozent aus.

Sind alle Täter Männer?

Dass Frauen sehr selten als Täter in Statistiken zum Exhibitionismus auftauchen, ist Fakt. Im Gesetzestext des Strafgesetzbuches wird sogar ausdrücklich formuliert: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 183 Strafgesetzbuch). Von Frauen ist da keine Rede. „Mit der Begründung, dass es so selten vorkommt“, führt Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, aus. Das bedeute allerdings nicht, dass Frauen straffrei ausgingen, wenn sie sich mit sexueller Motivation – das ist nämlich Voraussetzung – in der Öffentlichkeit entblößten. In diesem Falle werde eben ein anderer Paragraf herangezogen.