Grüne und CDU sind weitgehend einig über den Umgang mit Flüchtlingen, die zwar einen Job haben, aber ausreisen sollen. Nun kann auch die Polizeireform in Kraft treten: Sie erweitert den Einsatzbereich für Body-Cams.

Stuttgart - Grüne und CDU haben ihren Streit über den Umgang mit Ausländern, die trotz einer festen Beschäftigung ausreisen sollen, offenbar beigelegt. „Wir sind uns nahezu einig“, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz unserer Zeitung. Er sei zuversichtlich, auch die letzten, kleinen Differenzen in den nächsten Tagen ausräumen zu können.

 

Auch der Partner CDU signalisiert Zustimmung. Man werde bald einen „ausbuchstabierten Kompromiss“ besiegeln, dessen Inhalt sich eng an die mündliche Vereinbarung des Vorjahres anlehnt. Damit es nicht erneut zu einem „versteckten Dissens“ kommt – der Streit zieht sich schon über viele Monate – feile man noch am Text, heißt es auf beiden Seiten.

Im Kern dreht sich der Streit um den Umgang mit Ausländern, die zwar schon seit Jahren in Deutschland arbeiten, aber dennoch ausreisen sollen. Seit 2020 gibt es für solche Flüchtlinge zwar eine sogenannte Beschäftigungsduldung – diese Reform soll den Fachkräftemangel mildern – ,doch dieser Titel ist an Bedingungen geknüpft: So musste schon zuvor eine mindestens zwölfmonatige Duldung bestehen. An diesen Hürden scheitern manche Asylbewerber schon aus formalen Gründen.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen

Das Land will mit einer Bundesratsinitiative diese Bedingungen lockern – so wie in der Koalition schon vor Weihnachten vereinbart. Den von den Grünen vorgeschlagenen Weg, den Flüchtlingen mit zu geringer Duldungszeit einfach ein „erhebliches öffentliches Interesse“ zu bescheinigen, wie es das Aufenthaltsgesetz in § 60a vorsieht, will Strobl jedoch nicht mitgehen. Er sieht darin einen Rechtsbruch – auch wenn andere Bundesländer dies praktizieren, und auch namhafte Juristen diesen Ausweg weisen. „Das sind zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, heißt es bei den Grünen nun. Die stünden auch weiterhin im Raum. Man wolle daran aber nicht das gesamte Paket scheitern lassen. Nun kam man überein, dass sich die Härtefallkommission des Landes solcher strittigen Bleiberechtsfälle annimmt, bis Berlin über die Bundesratsinitiative entschieden hat. Abschiebungen sollen solange zurückgestellt werden.

Strobl hat außerdem zugesichert, bei Abschiebeflügen mit begrenzter Kapazität eine klare Priorisierung vorzunehmen: Straftäter sollen zuallererst ausreisen. Bei Abschiebungen nach Afghanistan soll außerdem gelten, dass grundsätzlich nur Straftäter, Gefährder und Identitätsverweigerer das Land verlassen müssen.

Neue Regeln für Body-Cams

Mit der Einigung in der Flüchtlingsfrage kann Strobl nun auch die von ihm betriebene Reform des Polizeigesetzes unter Dach und Fach bringen. Diese eröffnet zum Beispiel der Polizei die Möglichkeit, Körperkameras („Body-Cams“) auch in Wohnungen einzuschalten – was ihr bisher verboten ist.

Die Grünen hatten ihr Plazet zur Polizeinovelle an eine Einigung in der Flüchtlingsfrage geknüpft. Allerdings reichen sie nun erneut einen Änderungswunsch nach: Die Regelung, wonach die Polizei bei Großveranstaltungen wie etwa Fußballspielen die Identität von Personen feststellen kann (§ 27), soll nun evaluiert werden. „Wir wollen nach geraumer Zeit überprüfen: Passen diese Vorschriften?“, heißt es bei den Grünen. Der Koalitionspartner sagt dazu: „Unsere Geduld geht langsam zu Ende.“