Zehn Fragen zum Brexit Müssen Arbeiter bei Daimler um ihren Job bangen?

Die EU bestimmt mit einheitlichen Regeln das Leben von einer halben Milliarde Menschen in 28 Staaten. Die Briten wollen künftig ihr eigenes Ding machen. Doch was heißt es, wenn einer aus dem Boot aussteigt?
London - Mehr als ein halbes Jahr nach dem Votum der Briten für einen EU-Austritt hat Regierungschefin Theresa May am Dienstag erstmals genauer gesagt, wie sie sich den Brexit vorstellt. Wichtigste Botschaft: Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr Vollmitglied des europäischen Binnenmarkts sein. Was kommt da auf die Europäer dies- und jenseits des Ärmelkanals zu? Letztlich wird das erst in Verhandlungen zwischen London und Brüssel bis 2019 geklärt. Aber sicher ist: Diese Scheidung berührt fast jeden in Europa.
1. Dürfen Deutsche auch künftig in Großbritannien arbeiten?
Der nach den EU-Regeln erlaubte freie Zuzug aus allen Ländern der Gemeinschaft war für viele Briten der Hauptgrund, für den Brexit zu stimmen. May will der Freizügigkeit ein Ende setzen. Die übrigen 27 EU-Länder halten dagegen, das Prinzip gehöre untrennbar zum Binnenmarkt. Daraus ergibt sich logisch, was May jetzt beschrieb: der Abschied vom EU-Binnenmarkt und dessen Vorteilen, also auch vom freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Dafür will London künftig selbst bestimmen, wer unter welchen Bedingungen zum Arbeiten auf die Insel kommen darf. Deutsche Fachleute dürften es noch relativ leicht haben, Niedriglöhner eher nicht.
2. Werden EU-Bürger aus Großbritannien ausgewiesen?
2015 lebten nach Angaben der Statistikbehörde Eurostat 2,99 Millionen EU-Bürger im Vereinigten Königreich, darunter 870 000 Polen. Eine Ausweisung ist nach einer Analyse des britischen Oberhauses wegen der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgeschlossen, das gilt umgekehrt auch für die mehr als eine Million Briten in anderen EU-Ländern, darunter knapp 300 000 im sonnigen Spanien. Trotzdem sind die mehr als vier Millionen Menschen verunsichert. Ihre Rechte wolle man, so sagte May, so bald wie möglich garantieren, offenbar in einer Verhandlungslösung auf Gegenseitigkeit. Auch für die EU hat dies Priorität. Es geht um Rechte wie Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Besitzrechte an Immobilien und vieles mehr.
3. Kann man als Deutscher nach dem Brexit in London studieren?
Forscher und Studenten könnten unter dem Brexit stark leiden. Fast jeder siebte Beschäftigte im Wissenschaftsbetrieb in Großbritannien stammt aus dem EU-Ausland. Studenten dürfen mit dem „Erasmus+“-Programm ohne Studiengebühren an britische Hochschulen, was 2015 nach Angaben des Akademischen Austauschdiensts allein rund 5000 Deutsche nutzten. Auch Briten studieren mit dem Programm in Deutschland. Nach dem Brexit könnte das anders werden. Es ließe sich aber auch aushandeln, dass Großbritannien Teil von Erasmus bleibt.
4. Müssen deutsche Steuerzahler bald mehr für Brüssel zahlen?
Eines der dicksten Bretter bei den anstehenden Brexit-Verhandlungen ist die Trennung der EU-Finanzen. Großbritannien ist nach Deutschland der größte Nettozahler der Gemeinschaft: 2015 überwies das Königreich 11,5 Milliarden Euro mehr in die EU-Töpfe, als es herausbekam. Für die Bundesrepublik waren es 14,3 Milliarden Euro. Fällt der britische Beitrag weg, muss das benötigte Geld anders aufgebracht werden - vermutlich zum Teil vom bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Mitgliedsland Deutschland. May sagte, mit den „immensen Beiträgen“ sei nach dem Brexit Schluss, sie schloss aber „angemessene“ Zahlungen nicht kategorisch aus.
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