Der Mann, der im Sommer seine Exfreundin an der Rems in Weinstadt erwürgt hat, muss zehn Jahre in Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da der Angeklagte, der Staatsanwalt und der Nebenkläger auf Rechtsmittel verzichteten. Das Schicksal der Frau hatte großes Aufsehen und Anteilnahme erregt.
Weinstadt - Eine Dreiecksgeschichte, deren Ende für alle Beteiligten tragisch endete – so bezeichnet Jörg Geiger, der Vorsitzende Richter der 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, die Beziehung des 31-jährigen Angeklagten zu zwei Frauen. „Die eine Frau ist nun tot, Sie werden für Jahre im Gefängnis sein und Ihre Frau ist allein mit ihrem Kind.“
Mord oder Totschlag?
Zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags hat das Gericht den Mann verurteilt, der von Anfang an zugegeben hat, am 4. Juli die 40-jährige Frau erwürgt zu haben, mit der er längere Zeit eine „On-Off-Beziehung“ geführt hatte. Eine Verurteilung wegen Mordes sei nicht in Betracht gekommen, erläuterte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung am Montag. Die dafür notwendigen Mordmerkmale seien nicht nachweisbar, deshalb komme nach Maßstäben des Rechtsstaates auch keine Verurteilung wegen Mordes in Frage. In den Plädoyers hatten sowohl der Staatsanwalt, als auch die Anwältinnen der Nebenklage und der Verteidiger zu diesem Themenkomplex argumentiert. Zwar kamen auch diese zu dem gleichen Ergebnis wie die Strafkammer, jedoch mit unterschiedlicher Überzeugung. „Es handelt sich glasklar um einen Totschlag, und es ist glasklar kein Mord“, sagte der Verteidiger Jens Rabe.
Eine Lüge führt zur Eskalation
„So ein Gefühl bleibt allerdings“, sagte eine der Anwältinnen. Der Angeklagte hatte sich mit der Frau am 4. Juli frühmorgens auf einem Parkplatz in Weinstadt verabredet. Dazu hatte er der 40-jährigen vorgelogen, seine Mutter sei gestorben, er wolle zu ihrer Beerdigung nach Schwäbisch Hall. Die Mutter war jedoch nicht gestorben. „Wir haben sie hier als Zeugin erlebt“, sagte der Vorsitzende.
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte die Frau angelogen hatte, um einer Diskussion aus dem Weg zu gehen. Diese hatte ihn für sich allein haben wollen und von ihm verlangt, dass er seine Lebensgefährtin verlassen soll. Sie drohte, der Frau des Angeklagten von dem Verhältnis zu erzählen.
Bewegender Brief der Familie an die Getötete
Als an dem Morgen herauskam, dass der Mann gelogen hatte, beschimpfte ihn die temperamentvolle Frau und gab ihm einen Stoß, der ihn über sein Fahrrad fallen ließ. In dem darauffolgenden Handgemenge schlug der 31-Jährige ihr zuerst zwei Mal mit der Faust ins Gesicht und drückte der immer lauter schreienden Frau schließlich den Hals zu, bis sie sich nicht mehr rührte. Vor Gericht beschrieben Verwandte und Freunde die 40-Jährige als lebensfroh und liebenswert. Ihr Bruder und ihre Familie traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Freunde und Kollegen verfolgten den Prozess von Anfang bis Ende. Die Anwältin der Familie verlas in ihrem Plädoyer einen bewegenden Brief, den die Familie an die Verstorbene gerichtet hat und der noch einmal ein Bild von ihr vermittelte. „Du warst so ein neugieriges kleines Mädchen“, heißt es darin. „Aus ihr kam viel Freude und viel Lachen.“ Der Verlust sei furchtbar, der Schmerz sei sehr groß. „Nun fragen wir: warum?“
Das Urteil wurde noch am Montag rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt, der zwölf Jahre Haft gefordert hatte, als auch der Angeklagte und der Bruder als Nebenkläger nahmen das Urteil an.