Was passiert war am Abend des 9. April 2009, einem Gründonnerstag, das immerhin ließ sich in aller Brutalität der Details in dem Gerichtsprozess lückenlos aufklären. H. betrat gegen 22 Uhr mit B. sein Elternhaus, beide erschossen mit einer Pistole die auf ihren Betten liegenden Annemarie und Ann-Christin H., 22 und 24 Jahre alt. Danach zogen die zwei sich um und gingen in eine nahe Musikkneipe, in der Hans-Jürgen H. (57) und seine zwei Jahre jüngere Frau Else saßen. Der Mördersohn und sein Freund setzten sich ein wenig dazu, plauderten, gingen dann wieder ins Haus und zogen sich erneut um. Als das Ehepaar gegen 0.30 Uhr nach Hause kam, fielen die nächsten tödlichen Schüsse.
Der Staatsanwalt witterte die Lüge – und behielt recht
Die Täter fuhren später zu B. nach Hause, am nächsten Tag „entdeckte“ Andreas H. seine tote Familie. Er weinte gegenüber Polizisten, wusste vor lauter gespielter Verwirrung zunächst die eigene Adresse nicht zu nennen. Alles gelogen.
Der Ulmer Richter Wolfgang Tresenreiter war in der Nacht Bereitschaftsrichter, als die beiden Verdächtigen festgenommen wurden. H. habe sich kurz nach der Festnahme als unschuldig Verfolgter gegeben, als das doppelte Opfer unbekannter Mörder und nun auch der Justiz, erzählte der Richter später einmal. Den Haftantrag aber hatte der Ulmer Staatsanwalt Peter Staudenmaier nach intensiver Vernehmung gestellt, ein erfahrener Ermittler, der bald Leiter der Staatsanwaltschaft Ellwangen werden sollte. Er witterte das Märchen – und behielt recht.
Mehrere Tage nach der Festnahme gestand Frederik B. die Beteiligung am Vierfachmord. Die Vorgeschichte der beiden Täter blätterte sich auf: der Waffendiebstahl im Schützenverein, in dem sie beide Mitglied waren, die kleineren Einbrüche im Vorfeld. Die Liste des Andreas H. tauchte auf, in der er schon vor dem 9. April vermerkt hatte, nach den Morden die „Wohnung pimpen“ zu wollen und dass er mit der Oma die Formalien der Beerdigungen besprechen müsse. Ums Geld, so urteilte Richter Gerd Gugenhan ein Jahr nach der Bluttat, war es den Angeklagten gegangen. Gut eine Viertelmillion Euro hatten die Eltern von H. auf einem Schweizer Bankkonto liegen.
Vor den Morden brachten die Täter bereits Tiere um
Eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld für Andreas H. und eine mit zehn Jahren Gefängnis belegte Jugendstrafe für Frederik B. – so ging dieser Prozess zu Ende. Frederik war zwar ein Jahr älter, doch ihm wurde eine Entwicklungsverzögerung attestiert. Wie stark und in welcher Weise war er wirklich seinem Freund verbunden? Eine Zeugin war in der Nacht zum Karfreitag 2009 am Haus der Familie H. vorbeigekommen, hatte im Licht eines Fensters die nackten Oberkörper zweier Männer gesehen. Das war zu einer Uhrzeit, als die Schüsse längst gefallen sein mussten.
Der Tübinger Gerichtspsychiater Peter Winckler begleitete den Strafprozess. Viele Stunden hatte er sich im Vorfeld mit den Angeklagten unterhalten, wollte wissen, wie es zu den Tierquälereien vor den Morden gekommen war. Zusammen hatten sie die Nachbarskatze der Familie H. gefangen, in einen Sack gesteckt und mit einem Brieföffner erstochen. Frederik B. sagte dazu im Prozess, sie hätten testen wollen, ob sie diese „Emotionsdinger“ ausschalten könnten. Einmal hatten sie ein Video von sich mit einer geschlachteten Gans aufgezeichnet, die Oberkörper entblößt, den blutigen Kadaver obszön herumwirbelnd, lachend.
Die Antworten der Angeklagten fielen stets dürr aus. Der Vater sei ein Tyrann gewesen, gab Andreas H. zu Protokoll. Weshalb dann auch die Mutter und die Schwestern im Kugelhagel sterben mussten, erklärte er nicht. Abscheu und Gier, dieser Cocktail soll den Vierfachmord möglich gemacht haben.
Ein Täter ist wieder auf freiem Fuß
Die dunkle Faszination des Falles von Eislingen, einer der Gründe, weshalb er auch nach zehn Jahren so präsent ist, hat mit den vielen ungeklärten Fragen zu tun; damit, dass in Bezug auf das Motiv eben doch nicht alles ans Licht gekommen ist. Die Wucht der Medienberichterstattung tat ihr Übriges. Der Ulmer Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger leitete 2009 gerade ein Jahr lang die Pressestelle seiner Behörde. Die Berichterstattung fülle bei ihm bis heute „drei Stehordner“, sagt er. Die Aufzeichnungen von Fernsehsendungen zum Fall belegt eine ganze DVD. Eine Pressekonferenz aus Ulm zur Mittagszeit wurde in drei Ländern live übertragen. Nicht vorher und nicht nachher habe er so etwas erlebt, sagt Bischofberger. „So ein Verfahren brauche ich nicht wieder.“
Psychiater Winckler wohl auch nicht. Er sagt: „Von den rund 2000 Gutachten, die ich in meinem Leben gemacht habe, gehört Eislingen in die Top Zehn der schwierigsten, bewegendsten und belastendsten Fälle.“ Wichtige Bereiche ihres Inneren hätten die Angeklagten wie in einer nicht zu knackenden Blackbox zurückgehalten. „Was war in der Binnenbeziehung der Angeklagten tatsächlich los? Wer hat geschossen?“, fragt Winckler noch heute. An den Tyrannenmord glaubt er nicht. Und an das Habgiermotiv als alleinige Motivation ebenfalls nicht. „Das verhindert eben, dass man damit abschließt.“
Wann Andreas H. jemals wieder aus dem Gefängnis kommt, ist unklar. Die Behörden haben nach dem Urteil dessen Erbunfähigkeit feststellt. Das Geld der ermordeten Eltern und Schwestern wird ihm damit niemals zufallen. Frederik B., dessen zehnjährige Haftstrafe jetzt ausläuft, ist bereits aus dem Gefängnis freigelassen worden. Seitens der Staatsanwaltschaft Ulm heißt es, man habe die Hoffnung auf eine mögliche Resozialisierung nicht aufgegeben.