Patientenverfügungen verbreiten sich immer mehr. Doch mindestens so wichtig wie eine eindeutige Verfügung sei eine Vertrauensperson, die für einen spreche, sagt die Anwältin Petra Vetter.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Filderstadt - Seit zehn Jahren haben Patienten die gesetzlich festgeschriebene Sicherheit, dass die Ärzte, die sie behandeln, ihrem Willen folgen müssen. Denn seit 1. September 2009 gilt Paragraf 1901 a des Bürgerlichen Gesetzbuches, der die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen regelt. Petra Vetter ist Fachanwältin für Medizinrecht in Filderstadt. Bevor man eine Patientenverfügung abfasst, solle man sich gut beraten lassen, meint sie. Verpflichtend ist eine Beratung allerdings nicht.