Am 11. Mai tritt der neu gewählte Landtag zum ersten Mal zusammen und schon am Tag danach soll ein neuer Ministerpräsident gewählt werden. Wie der weitere Fahrplan aussieht.

Tja, nun ist es raus, der Wähler hat gesprochen. Die Spannung wölbt sich über andere Aspekte: Wer geht mit wem? Die Gespräche über mögliche Koalitionen können beginnen. Wenn sich die Parteien sortiert und halbwegs wieder aufgerichtet haben, werden die Spitzen der Parteien Sondierungsgespräche führen. Je nachdem werden diese in formale Koalitionsgespräche münden.

 

Dass alle mit allen reden können – und wohl auch werden – hat sich ja bereits vor der Wahl angekündigt. Nur die AfD wurde konsequent bei solchen Überlegungen außen vor gelassen. Von den bisherigen Landtagsparteien wollte sich niemand mit den Rechtspopulisten einlassen.

Wie lange es bis zu einer wie auch immer gearteten Einigung dauern kann ist kaum reglementiert, nur das Ende des Zeitkorridors ist klar: Der Landtag muss spätestens am 16. Tag nach Beginn der Legislaturperiode zusammentreten. Wird dann die neue Regierung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Zusammentritt des neu gewählten Landtags gebildet und bestätigt, „so ist der Landtag aufgelöst“, heißt es im Artikel 47 der Landesverfassung.

Neue Legislaturperiode beginnt am 1. Mai

Beginn der neuen, der 16. Legislaturperiode des Landtags ist der 1. Mai. Am 16. Mai müssten die neu gewählten oder bestätigten Parlamentarier also spätestens zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Das wäre der Pfingstmontag. Tatsächlich ist bereits festgelegt, dass sich das Parlament am Mittwoch, 11. Mai erstmals zusammenfindet. Dann wird der Landtagspräsident gewählt. Das Vorschlagsrecht steht der größten Fraktion zu. Auch hierfür muss ein Kandidat – oder endlich eine Kandidatin? – zunächst benannt werden. Man kann aber wohl beruhigt sein: Die Fraktionen haben sicher daran gedacht.

Am darauffolgenden Tag, dem 12. Mai soll der neue Ministerpräsident gewählt und vereidigt werden. Er muss dann auch seine Ministerliste gleich parat haben, denn gleich im Anschluss soll das Kabinett bekannt gegeben und bestätigt werden.

Sollte es aber je mit der Regierungsbildung so schnell doch nicht klappen, muss bis spätestens Mitte August die Regierung stehen, sonst würde der Landtag aufgelöst – und die Baden-Württemberger müssten noch einmal wählen.