Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Vier Zeitzeugen erinnern sich an die Zeit vor 70 Jahren und an die Bedeutung der neuen demokratischen Verfassung für die damalige und für die heutige Bevölkerung.

Untertürkheim - Vor 70 Jahren war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Seit September 1948 hatten 65 Abgeordnete des Parlamentarischen Rats, darunter vier Frauen, um den Text der neuen Verfassung für den aus den drei Besatzungszonen bestehenden Weststaat gerungen. Am 8. Mai 1949 dann wurde das „Grundgesetz“ vom Parlamentarischen Rat mehrheitlich beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Im Anschluss nahmen die Landtage – zunächst mit Ausnahme des Freistaats Bayern – die neue Verfassung an. Am 23. Mai vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz feierlich verkündet. Es trat um Mitternacht in Kraft – mit Blick auf die erhoffte Wiedervereinigung zunächst noch als Provisorium.