In einem Podcast des Südwestrundfunks spricht ein ehemaliger Richter über die Brutalität der Bluttat in Kernen von 2007. Die dramatischen Ereignisse von damals beschreibt er überraschend nüchtern.

Kernen - Der Mord am damals 19-jährigen Yvan Schneider aus Rommelshausen hat vor rund 14 Jahren nicht nur Eltern, Geschwister und Klassenkameraden des Opfers entsetzt, sondern gleichermaßen die Ermittler und die gesamte Öffentlichkeit, so weit sie von der Bluttat erfuhr. Der Fall passt in das Profil der neuen True-Crime-Podcast-Reihe von SWR 2 „Verbrechen im Südwesten“, die bundesweit Schlagzeilen machten. Rund eine halbe Stunde lang sprechen der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer und der Hörfunkjournalist und Publizist Holger Schmidt in einer neuen Folge über den sogenannten Zementmord.

 

Yvan Schneider, Schüler am Stuttgarter Wagenburg-Gymnasium, Handballer und Trainer beim TV Stetten, wurde am 21. August 2007 auf einer Streuobstwiese bei der Villa Rustica in Rommelshausen brutal getötet. Hingelockt von einem Mädchen aus der Nachbarschaft. Auf der Wiese wartete ihr Freund, der 18 Jahre alte Deniz E. mit einem gleichaltrigen Kumpel, die dann auf den jungen Mann mit einem Baseballschläger einschlugen und eintraten, bis er tot war. Die Leiche nahmen sie mit. Sie zerteilten sie und zementierten die Teile in Blumenkübel, die sie in den Neckar warfen. Den Torso legten sie in einem Waldstück bei Großbottwar im Kreis Ludwigsburg ab.

Von der „Eigendynamik“ eines Mordfalles

Nach fünf Prozesstagen wurde von der Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart am 5. März 2008 das Urteil verkündet. Drei der Angeklagten, darunter das Mädchen, das aus einer eritreischen Familie stammt, aber einen deutschen Pass besitzt, wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Der Haupttäter erhielt die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren, ebenso sein gleichaltriger Freund. Die damals 16-Jährige, die mit ihrer Lügengeschichte, sie habe ein Verhältnis mit dem Opfer gehabt, die Tat ausgelöst hatte, bekam neun Jahre Jugendstrafe. Ein 23-jähriger Deutsch-Pole, der bei der Beseitigung der Leiche geholfen hatte, wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Einen Menschen aus niedrigen Beweggründen totzuschlagen, aus Wichtigtuerei, Dummheit und Unreife, sei schlimm genug, erklärt der frühere Richter in dem Podcast. „Dass man hergeht, und eine Leiche zerteilt, beweist Durchhaltewillen, Entschlossenheit und Mitleidlosigkeit und gibt dem Ganzen schon eine besondere Note.“ Eine solche Situation entwickle allerdings immer eine Eigendynamik, und irgendwann könnten die Beteiligten nicht mehr zurück, meint Thomas Fischer. „Es ist denkbar, dass die Täter ihr ganzes weiteres Leben weniger an den Totschlag denken als an das Zerteilen der Leiche.“ Jens Rabe, der die Eltern als Nebenkläger im Prozess vertrat, sprach von einem „Schlachten“, doch das führe von der rechtlichen Grundlage weg hin zur Emotionalität, erklärt Fischer. „Ob sie die Leiche im Wald verwesen lassen oder einzementiert im Fluss versenken, ist letztendlich egal.“ Die Beseitigung und der Umgang mit der Leiche, egal wie grausam, spiele für die Opferangehörigen eine große Rolle, mache die Tat aber nicht besonders verwerflich und erhöhe auch nicht die Schuld.

Was ist der Sinn eines Gerichtsverfahrens?

Das Urteil nach Jugendstrafrecht, das von den Eltern und der Initiative Yvan Schneider hart kritisiert wurde, hält Thomas Fischer für vertretbar. Das Strafrecht setze nicht vorrangig die Interessen der Betroffenen um. Beim Jugendstrafrecht spiele der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle und der Aspekt der unterschiedlichen Reife. „Man kann mit Ende 17 schon fast erwachsen sein, eine eigene Persönlichkeit und Verantwortung haben. Es gibt aber auch 18-Jährige, da denkt man, ist der Elf oder Zwölf.“ Ein Gerichtsverfahren sei kein öffentliches Betroffenheitstribunal und eine Urteilsbegründung keine Therapie für die Betroffenen. „Richter sind weder Beichtväter noch Opferbetreuer. Das Strafrecht hat eine andere Aufgabe, es geht nicht nur um die Empörung der Angehörigen, sondern auch um den oder die Täter, die auch Menschen sind“, erklärt der Richter im Ruhestand.