Obwohl er die Haftstrafe abgesessen hat, will die Staatsanwaltschaft den Haupttäter im sogenannten „Zementmord“-Fall nicht frei lassen. Der heute 29-Jährige müsse in Sicherungsverwahrung.

Stuttgart - Kommt auch der letzte Mörder des Schülers Yvan Schneider zehn Jahre nach der Gräueltat frei? Das Landgericht Stuttgart verhandelt von Montag (5.3.) an über die Zukunft des heute 29 Jahre alten Haupttäters im sogenannten „Zementmord“-Fall von 2007. Laut Staatsanwaltschaft geht von dem Mann auch nach Ablauf seiner Haft eine hochgradige Gefahr aus. Das Landgericht hat über seine Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Sieben Verhandlungstage sind bis zum 9. April eingeplant, zwei Gutachten wurden erstellt.

 

Während seine Komplizen inzwischen aus der Haft entlassen wurden, ist der Haupttäter nach Ablauf der Jugendstrafe im letzten Sommer in eine geschlossene Psychiatrie verlegt worden. Diese Einweisung hatte das Landgericht Stuttgart schon im Urteil am 5. März 2008 angeordnet, allerdings wehrte sich der 29-Jährige in einem anderen Verfahren in Karlsruhe - zunächst erfolgreich - dagegen.

Landgericht muss neu entscheiden

Nachdem das Landgericht Karlsruhe keine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit sah und die Unterbringung für erledigt erklärt hatte, beschwerte sich Stuttgart. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kassierte daraufhin die Entscheidung zur Freilassung. Das Landgericht muss nun neu darüber entscheiden - und dabei zwei Gutachten berücksichtigen, die für das Stuttgarter Verfahren um die Sicherungsverwahrung erstellt wurden. Nach Angaben des Landgerichts Karlsruhe hat der 29-Jährige für das Gutachten zur Unterbringung nicht kooperiert, laut Landgericht Stuttgart für die beiden Gutachten zur nachträglichen Sicherungsverwahrung dann aber doch.

Die beiden Haupttäter hatten den 19 Jahre alten Schüler Yvan Schneider im August 2007 im Rems-Murr-Kreis mit Schlägen und Tritten getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Teilen in Blumenkübel einbetoniert und im Neckar versenkt. Der 29-Jährige wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Auch bei seinem damals 18 Jahre alter Komplizen lautete das Urteil zehn Jahre Gefängnis. Außerdem wurden eine damals 17-Jährige und ein 23-Jähriger zu neun und drei Jahren verurteilt.