Für den Haupttäter im sogenannten Zementmord sah das Urteil nach dem Ende der Haft eine Unterbringung in einer Klinik vor. Doch das ist nun vom Tisch. Auf freien Fuß kommt er vorerst dennoch nicht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Mörder des 19-jährigen Yvan Schneider aus Rommelshausen soll nach dem Ende seiner Haftstrafe nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das Karlsruher Landgericht hat nach einem Gutachten entschieden, dass die Unterbringung erledigt sei. Die Unterbringung war ein Bestandteil des Urteils am Landgericht Stuttgart vor zehn Jahren: Die Richter legten damals fest, dass der 29-jährige Deniz E. nach dem Ende der Haftstrafe in einer Klinik untergebracht werden sollte. Der Verurteilte hat am Ende der Haftzeit beantragt, diese Unterbringung für erledigt erklären zu lassen. Das erfolgte nun am Landgericht Karlsruhe.

 

Im März beginnt das Verfahren zur Sicherungsverwahrung

Auf freien Fuß kommt Deniz E. vorerst dennoch nicht. Denn es stehen weitere Entscheidungen an. Zum einen legte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft sofort eine Beschwerde ein, nachdem die Karlsruher Richter sich vor ein paar Tagen gegen die Unterbringung ausgesprochen hatten. Diese Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung: Deniz E. bleibt untergebracht, bis über die Beschwerde entschieden ist, der Fall geht nun ans Oberlandesgericht Karlsruhe. Auch ohne diesen Einspruch wäre der junge Mann hinter Schloss und Riegel geblieben. Denn eine weitere Gerichtsentscheidung steht an: Im März beginnt am Stuttgarter Landgericht das Verfahren zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. „Im Rahmen dieses Verfahrens ist er einstweilig untergebracht“, erläutert Jan Holzner, der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Die Sicherungsverwahrung hatte die Ermittlungsbehörde vergangenen Sommer beantragt, als die zehn Jahre Haft abgegolten waren.

Deniz E. war 2008 zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das ist das höchste Strafmaß im Jugendstrafrecht. Er wurde für schuldig befunden, den 19-jährigen Schüler Yvan Schneider zusammen mit Komplizen in einen Hinterhalt auf einem Feldweg in den Obstwiesen von Kernen-Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) gelockt zu haben. Dort wurde Yvan zu Tode geprügelt. Die Täter beseitigten die Leiche auf bestialische Weise: Sie zerstückelten den Körper des jungen Mannes und betonierten die Leichenteile in Blumenkübel ein. Diese versenkten sie im Neckar. Das Motiv war Eifersucht: Die Geliebte des Haupttäters, eine 17 Jahre alte Jugendliche, hatte ihrem Freund erzählt, sie sei mit Yvan zusammen gewesen. Dabei kannte sie ihn nur flüchtig.