Zensur bei Bahnprojekt Maulkorb für Denkmalschützer bei S 21

Für Denkmalschützer ein Frevel: der Abriß der Bahnhofsflügel Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Kritische Beiträge zum Bahnprojekt durften im Nachrichtenblatt des Landesamtes nicht erscheinen. Grund: die Regierung wollte kein Störfeuer. Erst jetzt wird die Zensur enthüllt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Kämpfe um Stuttgart 21 liegen inzwischen lange zurück, doch vergessen sind sie keineswegs. Wenn neue Informationen darüber bekannt werden, mit welchen Mitteln das Bahnprojekt durchgesetzt wurde, schlagen die Wogen rasch wieder hoch. Zuletzt war das so, als nach jahrelangem Rechtsstreit Akten des Staatsministeriums offengelegt wurden. Darin ist dokumentiert, wie sich die Regierung Mappus nach dem Polizeieinsatz im Schlossgarten mit der „Schlichtung“ zu retten suchte – und den Kritikern die Verantwortung für wohlbekannte Schwächen des angeblich bestgeplanten Vorhabens zuschieben wollte. Ohne „Lügen und Täuschungen“, folgerten die Gegner, wäre S 21 nicht realisierbar gewesen.

 

Nun wird bekannt, wie Bedenken von ganz anderer Seite – nämlich des Denkmalschutzes – schon früh zum Verstummen gebracht wurden. Bereits vor 25 Jahren durften sich die Experten des Landesdenkmalamtes nicht, wie beabsichtigt, kritisch mit dem Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofes auseinandersetzen. Geplante Beiträge in ihrem Publikationsorgan fielen der Zensur und in der Folge der Selbstzensur zum Opfer.

Geplantes Sonderheft „durfte nicht erscheinen“

Enthüllt wird das jetzt im aktuellen „Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege“, eher beiläufig in einem Rückblick zu dessen 50-jährigem Bestehen. „Ein geplantes Schwerpunktheft zum Stuttgarter Hauptbahnhof im Kontext der Planungen von S 21 durfte im Sommer 1997 nicht erscheinen“, heißt es darin unmissverständlich. Auch danach seien „Veröffentlichungen der Denkmalpflege zu diesem Thema nicht gewünscht“ gewesen, „um das laufende Verfahren nicht zu beeinflussen“.

Nur einmal, 2009, war auf Umwegen eine Befassung möglich – in Form einer Rezension des Buches von Matthias Roser, Titel: „Der Stuttgarter Hauptbahnhof: vom Kulturdenkmal zum Abrisskandidaten“. Der Kunsthistoriker, dessen Familie dem Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz eng verbunden ist, war „fassungslos“ über den geplanten Abriss der Seitenflügel; er sah darin ein „Massakrieren“ des Denkmals. Auf Initiative von ihm und des Kölner Denkmalschützers Ulrich Krings protestierten Architekten aus aller Welt gegen die aus ihrer Sicht frevelhaften Pläne; vom Bonatz-Bau bleibe nur eine „Attrappe“. Doch am Ende mussten die Flügel weichen, die Baupläne hatten Vorrang.

WIrtschaftsressort lehnt vorgelegten Beitrag ab

Insgesamt wurde „die Chance vertan, frühzeitig die Position der Denkmalpflege nach außen zu kommunizieren“, heißt es im Jubiläumsbeitrag. Dies hätte „dem Landesamt Vorwürfe erspart und der späten Eskalation des Themas möglicherweise vorgebeugt“. Wie und von wem aber wurden die Denkmalschützer zum Schweigen vergattert? Man habe damals zwei Artikel geplant, berichtet das heute zum Regierungspräsidium Stuttgart gehörende Denkmalamt: einen zur „Wertigkeit des Kopfbahnhofs“ und des ingenieurtechnisch bedeutenden Gleisvorfeldes, einen weiteren mit einer „grundsätzlichen Darstellung der fachlichen Bedenken gegen die Neubauplanung“. Letzterer sei „engagiert im Ton“ ausgefallen, „sicherlich verständlich aus der damaligen Situation heraus“.

Wegen der „großen politischen Bedeutung“ des Bahnprojekts habe man den Beitrag dem Wirtschaftsministerium als damals oberster Denkmalschutzbehörde vorgelegt. Das seinerzeit von Walter Döring (FDP) geführte Ressort habe ihn „in der vorliegenden Form abgelehnt“. Der damalige Präsident des Landesdenkmalamtes habe letztlich entschieden, „auf den Abdruck zu verzichten“; in der Folge fiel auch der zweite Beitrag zum Denkmalwert des Bahnhofs unter den Tisch. Es sei „damals nicht gelungen, für die Veröffentlichung der fachlichen Argumente hinsichtlich des Bahnhofs-Neubaus eine angemessene Form zu finden“, heißt es im Rückblick.

Einmalig in fünfzigjähriger Geschichte

Ein für den Denkmalschutz hoch relevantes Thema darf im offiziellen Organ nicht behandelt werden – das gab es im Südwesten weder davor noch danach. Es handele sich um ein „einmaliges Ereignis in der Geschichte des Nachrichtenblattes“, schreibt die Autorin. Immerhin habe Stuttgart 21 zu einem Umdenken im Land und zu einer neuen Beteiligungskultur bei Großprojekten geführt.

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