Kommunen unter 30 000 Einwohnern müssen beim Zensus die Dienste des Landratsamtes in Anspruch nehmen – so will es das Gesetz.

Die Stadt Rutesheim wäre auch gewillt gewesen, für den Zensus 2022 den Aufwand einer eigenen Erhebungsstelle auf sich zu nehmen. Ist sie doch gebranntes Kind, da sie bei der vorigen Erhebung 2011 mit weniger Einwohnern registriert wurde, als die Gemeinde selbst gezählt hatte. „Leider erlaubt der Gesetzgeber nur Kommunen ab 30 000 Einwohnern eine eigene Erhebungsstelle – alle Große Kreisstädte im Landkreis haben von diesem Recht Gebrauch gemacht“, sagt Rutesheims Erster Beigeordneter Martin Killinger.

 

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Die Stadt Leonberg hat von der gesetzlichen Möglichkeit der Kommen ab 30 000 Einwohner Gebrauch gemacht und eine eigene Erhebungsstelle für den Zensus eingerichtet. Diese ist nun beim städtischen Hauptamt angesiedelt. Für die übrigen Kommunen wird sie beim Böblinger Landratsamt eingerichtet. Die Erhebungsstelle kümmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilt die Beauftragten dort ein, außerdem stellen sie die Qualität der Erhebungen und den Datenschutz sicher.

Ein Beauftragter befragt 100 Personen

Erhebungsbeauftragte werden in der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Jede und jeder kann sich dafür bewerben, den Beauftragten wird ein Arbeitsbezirk mit etwa 100 zu erhebenden Personen in Leonberg oder in den Teilorten zugeteilt. Sie führen die Befragungen vor Ort durch, besuchen die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, stellen deren Existenz fest und erfassen die Daten per (Online-)Fragebogen. Für die Beteiligten besteht dabei eine Auskunftspflicht.

Beteiligte haben Auskunftspflicht

Die Zensus-Befragungen erfolgen 2022 im Zeitraum vom 16. Mai bis Ende Juli. In der Zeiteinteilung sind die Beauftragten frei. Sie können also auch nach Feierabend oder am Wochenende Interviews durchführen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Interessierten im April/Mai 2022 an einer Schulung teilnehmen. Für das Ehrenamt erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (bis zu 800 Euro).

Vor diesem Hintergrund hat Rutesheim dem Landratsamt angeboten, die Suche nach guten Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. „Wir haben auch angeregt, dass neben der Grundvergütung ein Teil der Vergütung je gezähltem Einwohner erfolgt“, sagt Martin Killinger.

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