Am 16. Mai startet die Volkszählung. Für den Zensus wurden kreisweit mehrere Tausend Adressen per Zufall ausgelost. Diese müssen über vielerlei Dinge Auskunft geben, vom Geburtstag bis zur Erwerbstätigkeit.

Wie viele Menschen leben in Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Leonberg, Holzgerlingen oder Weil im Schönbuch? Gibt es genügend Wohnraum für alle? Braucht es mehr Schulen, Kitas oder Altenheime? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet demnächst die deutschlandweite Volkszählung, genannt Zensus, statt.

 

Volkszählung hat Einfluss auf viele Dinge

Im Kreis Böblingen übernehmen das von Montag, 16. Mai, an insgesamt 700 Erhebungsbeauftragte. Die vier großen Kreisstädte Sindelfingen, Böblingen, Herrenberg und Leonberg haben eigene Stellen eingerichtet und senden demnach eigene Interviewerinnen und Interviewer los: In Sindelfingen sind es 75 Personen, in Leonberg sind es beispielsweise 50 Personen. Das Landratsamt wiederum schickt 280 Erhebungsbeauftragte in den 22 restlichen Kommunen des Kreises von Tür zu Tür. Die Zahlen, die alle zehn Jahre auf europäischer Ebene erhoben werden, dienen unter anderem als Grundlage für zahlreiche politische Weichenstellungen und Entscheidungen.

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Die Arbeit als Erhebungsbeauftragter erfordert höchste Sicherheitsstandards. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben vor Dienstantritt mit ihrer Unterschrift eine Verschwiegenheitspflicht geleistet. Darunter Studierende, Rentnerinnen und Rentner, aber auch volljährige Schülerinnen und Schüler. Eine Sprecherin des Landratsamts sagt: „Die Erhebungsbeauftragten sind vertrauenswürdig und verschwiegen und sie wurden sorgfältig ausgesucht, darauf haben wir sehr geachtet.“

600 Anschriften allein in Herrenberg

Die strengen Maßnahmen sind erforderlich, um den Zensus 2022 gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg sicher durchzuführen. Und die Interviewer klingeln auch nicht irgendwo. In Herrenberg wurden rund 600 Anschriften mit etwa 3800 Personen nach einem besonderen Zufallsprinzip vom Statistischen Landesamt ausgewählt; das sind zehn Prozent. Diese Haushalte sind auskunftspflichtig.

Auch in Leonberg haben die Statistischen Ämter 600 Adressen per Zufallsprinzip ausgelost. „Die Einwohnerzahlen sind in vielen Vorschriften als maßgebliche Grundlage für Rechtsfolgen enthalten. Darunter etwa der kommunale Finanzausgleich, die Einteilung von Wahlkreisen, die Verteilung der Sitze im Bundesrat. Sogar die Berechnung der Sitze im Gemeinderat werden vom Zensus direkt beeinflusst“, sagt Leonbergs Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD).

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

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Derzeit gehen die Interviewerinnen und Interviewer die ihnen zugewiesenen Adressen ab. Dabei wird überprüft, ob die vorliegenden Informationen zu den Anschriften vor Ort auch zutreffen. Wenn das der Fall ist, werfen die Erhebungsbeauftragten das Terminankündigungsschreiben zusammen mit der rechtlichen Unterrichtung und dem Informationsflyer zum Zensus in die Briefkästen der Auskunftspflichtigen. Stichtag ist Sonntag, 15. Mai. Am 16. Mai beginnen die Haushaltsbefragungen, sie dauern voraussichtlich bis Ende Juli.

Beauftragte müssen sich ausweisen

In einem persönlichen Kontakt, der normalerweise mit Abstand an der Haustür stattfindet, nehmen die Erhebungsbeauftragten, die sich vorher ausweisen, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit aller Personen auf, die am 15. Mai 2022 an dieser Adresse gelebt haben.

Weitere Fragen können die Auskunftspflichtigen später selbstständig online beantworten. Dazu erhalten sie von den Erhebungsbeauftragten Online-Zugangsdaten in Form von sogenannten IDEV-Kennungen. Alternativ kann der Fragebogen auf Papier ausgefüllt werden.

Erhebungsbeauftragte fragen vor Ort

Weitere Informationen zum Zensus gibt es im Internet unter www.zensus2022.de in 15 unterschiedlichen Sprachen.

Daten sind geschützt

Keine Weitergabe
Eine gesunde Skepsis bei der Weitergabe von Daten ist sinnvoll. Beim Zensus brauchen sich die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Daten per Gesetz preisgeben müssen, aber keine Sorgen machen. Die Weitergabe der Daten an Dritte wie etwa Meldeämter, Sozialämter, das Finanzamt oder sogar die Polizei, ist nach dem Rückspielverbot gesetzlich grundsätzlich untersagt.