Der jahrelange Streit um die Stiftung des Luftschiffpioniers wird seit Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelt. Ein Nachfahre des Grafen und Stifters fühlt sich um sein Erbe betrogen.

Friedrichshafen - Der jahrelange Streit um die Zeppelin-Stiftung in Friedrichshafen beschäftigt seit Mittwoch das Verwaltungsgericht Sigmaringen. In der mündlichen Verhandlung gehe es im Wesentlichen um die Frage, ob die Klage überhaupt zulässig sei, sagte ein Sprecher der Behörde. Eingereicht hatte sie ein Nachfahre von Ferdinand Graf von Zeppelin im Jahr 2017.

 

Der Urenkel Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin will erreichen, dass die millionenschwere Stiftung, die auch Hauptaktionärin der ZF Friedrichshafen AG ist, nicht in städtischer Hand bleibt. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den nächsten Tagen erwartet.

Stiftung gibt es seit 1908

Der berühmte Luftschiffbauer Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie der Stadt Friedrichshafen übertragen. Das sei unrechtmäßig geschehen, sagt Brandenstein-Zeppelin. Stiftungen dürften nur aufgelöst werden, wenn ihr Stiftungszweck unmöglich geworden sei oder das Gemeinwohl gefährde; beides sei bei der Zeppelin-Stiftung nicht der Fall gewesen. Und selbst wenn, dürfe die Stadt die Gelder ausschließlich für mildtätige Zwecke verwenden.

„Es ist also eine zweifache Verfremdung der Zeppelin-Stiftung“, kritisiert Brandenstein-Zeppelin. Sein Ziel sei es, die ursprünglich selbstständige Stiftung wiederzubeleben - mit dem damaligen Zweck, die Luftfahrt zu fördern.

Die Klage von Brandenstein-Zeppelin und seinem Sohn Frederic richtet sich gegen das Land. Friedrichshafen ist als Stiftungsträgerin zum Verfahren beigeladen worden. „Die Stadt ist der Auffassung, dass vor 70 Jahren alles rechtens war“, sagte deren Rechtsbeistand Christoph Schönberger. „Und sie ist der Auffassung, dass Herr von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn keinerlei Rechtsposition im Hinblick auf die Zeppelin-Stiftung haben. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht dies auch bestätigen wird.“