Nach der Wahl droht eine Zersplitterung der Kommunalparlamente. Der Städtetag macht sich für Korrekturen am Wahlrecht stark. Dem sind aber enge Grenzen gesetzt, meint StZ-Autor Armin Käfer. In den Rathäusern ist Volksnähe gefragt.
23.06.2024 - 12:00 Uhr
Wähler dürfen wählen, wen immer sie wollen – sofern sie den betreffenden Namen auf ihrem Stimmzettel finden. Das gilt selbstverständlich auch für Wählerinnen. Es ist eine Grundregel der Demokratie. Das hehre Prinzip kann dieser aber auch Probleme bereiten. Das lässt sich am Ergebnis der Kommunalwahl vor zwei Wochen erkennen. Hier geht es ausnahmsweise weder um die AfD noch um den Katzenjammer der Grünen, vielmehr um die Vielfältigkeit des Wählerwillens.