Zersplitterte Gemeinderäte? Volksnahe Demokratie in Rathäusern

Die CDU jubelt über ihr Wahlresultat in Stuttgart. Die Kommunalwahl ist aber nicht für alle Grund zur Freude. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Nach der Wahl droht eine Zersplitterung der Kommunalparlamente. Der Städtetag macht sich für Korrekturen am Wahlrecht stark. Dem sind aber enge Grenzen gesetzt, meint StZ-Autor Armin Käfer. In den Rathäusern ist Volksnähe gefragt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Wähler dürfen wählen, wen immer sie wollen – sofern sie den betreffenden Namen auf ihrem Stimmzettel finden. Das gilt selbstverständlich auch für Wählerinnen. Es ist eine Grundregel der Demokratie. Das hehre Prinzip kann dieser aber auch Probleme bereiten. Das lässt sich am Ergebnis der Kommunalwahl vor zwei Wochen erkennen. Hier geht es ausnahmsweise weder um die AfD noch um den Katzenjammer der Grünen, vielmehr um die Vielfältigkeit des Wählerwillens.

 

In zahlreichen Dörfern und fast allen Großstädten sind neue und mehr Listen als bisher in die Kommunalparlamente eingezogen. In Stuttgart sortieren sich die Stadträte in 14 verschiedene Gruppen. In Freiburg und Pforzheim hat das Wahlvolk gar Vertreter von 17 unterschiedlichen Parteien und Initiativen ins Rathaus entsandt. Da liegt die Frage nicht fern, ob das der Demokratie auf ihrer untersten Ebene eher hilft – oder sie am Ende gar lähmt.

Letzteres befürchten Experten vor Ort: die im Städtetag organisierten Bürger- und Oberbürgermeister. Sie halten eine Reform des Kommunalwahlrechts für angezeigt. Das treibt in der Tat seltsame Blüten. So haben manche der selbst ernannten Volkstribune aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt so wenig Stimmen, dass sie in den größeren Fraktionen allenfalls Hinterbänkler und keineswegs Stimmenkönige wären – wenn ihre persönliche Beliebtheit überhaupt für ein Mandat gereicht hätte. Das ist eines der Mysterien des Sainte-Laguë-Verfahrens, nach dem Stimmen in Sitze umgerechnet werden.

Zurück zur Listenvielfalt in den Gemeinderäten: Was die einen Zersplitterung nennen, ließe sich auch als Maximum an Volksnähe im Erdgeschoss der Demokratie deuten. In den Kommunalparlamenten geht es um die Probleme vor der Haustür. Da kann es sogar von Vorteil sein, wenn möglichst viele Ansichten rund um den Ratstisch versammelt sind. So lassen sich unter Umständen Überzeugungsarbeit leisten und Kompromisse schmieden, ohne dass der Kommunalverwaltung Demonstrationen vor dem Rathaus, Klagen vor Gericht oder unliebsame Bürgerbegehren drohen.

Den im Jubiläumsjahr unserer Verfassung viel zitierten Müttern und Vätern des Grundgesetzes war der Gedanke einer möglichst direkten, unmittelbaren Demokratie vor Ort jedenfalls wichtig. Der Artikel 28, in dem es um die Wahlgrundsätze auf der Ebene der Gemeinden geht, ist der einzige im ganzen Verfassungswerk, in dem der Gedanke einer Demokratie ohne Repräsentation aufscheint. Jedenfalls steht dort, dass die Kommunen auch auf ein eigenes Vertretungsorgan verzichten und stattdessen die Bürger direkt entscheiden lassen könnten.

Eine Korrektur des Kommunalwahlrechts, wie sie der Städtetag anregt, käme auch schwerlich an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 vorbei. Dort ist nachzulesen, dass Karlsruhe Zugangshürden für die Gemeinderäte wie etwa eine Fünfprozent-Klausel für eine „Ungleichgewichtung der Wählerstimmen“ erachtet. Solche Limits behinderten nicht nur extremistische Parteien. Mit jeder Sperrklausel werden Wähler ausgeschlossen. Jedenfalls müsse eine Auswahl kommunaler Volksvertreter „auch nach partikularen Zielen möglich sein“.

Das setzt limitierendem Reformeifer enge Grenzen. Möglich wäre unter Umständen, eine höhere Zahl von Unterstützer-Unterschriften vorzuschreiben, die für Wahllisten erforderlich sind. Pragmatische Korrekturen sind da sicher sinnvoll. Prinzipiell werden die Rathauschefs mit der neuen Vielfalt in ihren Räten aber auskommen müssen.

Weitere Themen