Zersplitterung der Gemeinderäte Hat eine Wahlrechtsnovelle eine Chance?

Die Kritik entzündet sich unter anderem am Auszählungsverfahren. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In vielen Städten im Land sind kleine Listen mit einem oder zwei Kandidaten in die Gemeinderäte eingezogen. Vor allem die im Städtetag organisierten Oberbürgermeister fordern eine Änderung des Wahlrechts. Fällt das auf fruchtbaren Boden?

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Nach der Kommunalwahl werden Rufe nach einer Reform des Kommunalwahlrechts lauter. Der Städtetag erneuerte seine Forderung nach einer Veränderung des Auszählungsverfahrens, um der zunehmenden Zersplitterung der Gemeinderäte mit Einzelkandidaten und kleinen Listen entgegenzuwirken. „Wir werden das beim für Kommunales zuständigen Innenminister vortragen“, sagte Ralf Broß, geschäftsführender Vorstand des Städtetags, unserer Zeitung. „Erste Signale aus der Landesregierung stimmen uns optimistisch, dass wir an diesem Thema konstruktiv werden arbeiten können.“

 

Auszählungsverfahren wurde geändert

Der Städtetag kritisiert seit Jahren das 2014 geänderte Kommunalwahlrecht. Damals hatte sich der Landtag für ein anderes Auszählungsverfahren entschieden. Bei dem heute angewandten, so genannten Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, das auch bei Landtags- und Bundestagswahlen angewandt wird, ist es für kleinere Parteien und Wählervereinigungen leichter, einen Sitz zu erlangen. Schon 2017 hatte der Kommunalverband einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Er wurde wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Jetzt sieht der Städtetag das Land am Zug und schlägt vor, eine Kommission zu beauftragen, einen oder mehrere Änderungsvorschläge vorzulegen.

Im Landtag ist das Echo gemischt. Die kommunalpolitischen Sprecher der Fraktionen erkennen das Problem der Zersplitterung, doch sie ziehen unterschiedliche Schlüsse: FDP und AfD halten eine 3-Prozent-Hürde für den richtigen Weg. Die Verfassungsgerichtsbarkeit habe eine Zugangshürde nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, der selbst im besonders zersplitterten Pforzheimer Gemeinderat sitzt.

Für die SPD ist das indessen keine Lösung. „Wohl aber wäre eine Änderung der Sitzplatzverteilung ein guter Weg, um unseren Gemeinderäten ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten“, sagte Klaus Ranger, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Zu solchen Änderungen habe seine Partei in den vergangenen Jahren Vorschläge gemacht.

CDU spielt Verantwortungen an die Grünen

Der Ball liegt allerdings bei den Regierungsfraktionen, die in dieser Legislaturperiode bereits eine große Wahlrechtsreform hinter sich haben. Danach konnten für die Gemeinderäte auch 16-Jährige kandidieren. Die CDU spielt den Ball an die Grünen: „Es ist kein Geheimnis: Die CDU stand und steht einer Rückkehr zum bewährten Auszählungsverfahren nach D’Hondt offen gegenüber“, sagte CDU-Fraktionschef Manuel Hagel. „Im Zuge der Koalitionsverhandlungen konnten wir unseren Grünen Koalitionspartner davon leider nicht überzeugen.“ Es gehe nicht ums Rechthaben, sondern um das Lösen von Problemen, sagte Hagel. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte nach der Kommunalwahl von einem „ernsthaften Problem“ gesprochen.

In der grünen Landtagsfraktion winkt man indessen ab. „Wir wollen eine lebendige Demokratie in unseren Kommunen“, sagte die kommunalpolitische Sprecherin, Swantje Sperling. „In dieser Abwägung ist die Rückkehr zu D’Hondt keine Option.“ Gleichwohl sei die zunehmende Zersplitterung der Räte in großen Städten eine Herausforderung für Fraktionen und Verwaltung. Sie bereite deshalb einen fachlichen Austausch zum Wahlrecht vor, bei dem sowohl aus juristischer als auch politikwissenschaftlicher Sicht diskutiert werden soll. Swantje Sperling: „Wir sind offen für rechtssichere Lösungen, die die Demokratie in kleinen Kommunen und großen Städten gleichermaßen stärken.“

Auszählverfahren

Sainte-Laguë/Schepers
Dieses Zählverfahren ist nach den französischen Mathematiker Jean-André Sainte-Laguë (1882–1950) und dem deutschen Physiker und Beamten Hans Schepers benannt. Die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë verhält sich neutral zur Stärke der Parteien. Für die Gemeinderats- und Kreistagswahl bedeutet dies, dass die Stimmen für alle Bewerber einer Liste (auch die panaschierten) zusammengezählt werden. Die panaschierten Stimmen bleiben bei ihrem Kandidaten und bei ihrer eigentlichen Liste. Panaschieren bedeutet, dass die Wähler Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen können. Das Verfahren wird auch bei der Landtagswahl und bei der Bundestagswahl angewandt.

D’Hondt
Die Berechnungsmethode, die nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d’Hondt (1841-1901) benannt ist, führt eher zu Vorteilen für die stärksten Parteien. Durch das Verfahren ergibt sich auf verhältnismäßig einfache Weise auf Grund der Stimmenzahlen die proportionale Sitzverteilung nach Höchstzahlen.

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