Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Sie gefährdeten demnach "Leib und Leben".

Stuttgart - Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Die Anerkennung der umstrittenen Glaubensgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts werde deswegen abgelehnt. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem "Leib und Leben" von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage.

Die meisten Bundesländer haben die Zeugen Jehovas inzwischen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt und sie damit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Gruppierung aus dem Jahr 2000.

Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung hatte den Antrag der Zeugen schon Mitte Dezember abgelehnt. Der offizielle Ablehnungsbescheid wurde allerdings erst jetzt zugestellt. Eine Klage der umstrittenen Glaubensgemeinschaft vor Gericht gilt als wahrscheinlich.

In Baden-Württemberg hat die Gruppierung nach eigenen Angaben 28.000 Mitglieder. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes müssten die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie könnten eine Kirchensteuer erheben und dürfen wie die evangelische und katholische Kirche in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.