„Was haben Herr und Frau Wulff konsumiert?“ – Maria Furtwängler und ihr Mann Hubert Burda mussten im Wulff-Prozess als Zeugen aussagen. Dabei wunderten sie sich über die Fragen des Gerichts.
Hannover - Landgericht Hannover, Saal 127. Der Vorsitzende Richter, Frank Rosenow, ruft „Herrn Professor Dr. Burda“ in den Zeugenstand. Christian Wulff, der frühere Bundespräsident, plaudert mit seinen Verteidigern; David Groenewold tippt auf seinem Laptop. Um 9.10 Uhr betritt Verleger Hubert Burda, 71, den Saal. Er möge dem Gericht von dem Oktoberfestbesuch am 27. September 2008 erzählen und davon, „wie es eigentlich dazu gekommen ist“, sagt der Richter. „Die Maria, also meine Frau“, beginnt Burda, unterbricht und fängt neu an. „Maria Furtwängler ist ja ,Tatort’-Kommissarin für Niedersachsen“, sagt er, und dadurch habe sie eines Tages Wulff kennengelernt. „Hast du Lust mit den Wulffs aufs Oktoberfest zu gehen?“, habe sie ihn irgendwann gefragt.
„Ich bin nicht der große Oktoberfest-Geher“, sagt Burda. Doch als Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger habe ihn der Rundfunkstaatsvertrag umgetrieben. Burda holt aus. Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten 2008 ihr Online-Angebot so ausbauen wollen, dass es für die Verleger hätte gefährlich werden können. Er habe sich gedacht, dass ein Treffen mit Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, „eine gute Gelegenheit“ sei, seine Position zu verdeutlichen. Er habe mit Wulff auf dem Oktoberfest über Medienpolitik gesprochen. „Wie lange dauerte das Gespräch?“, fragt der Richter. „Vier, fünf Sätze.
Richter: „Was haben Herr und Frau Wulff konsumiert?“
Es ist ein wichtiger Punkt. Denn in dem Prozess geht es um die Frage, wie dienstlich Wulffs Münchenbesuch war. Wulff wird vorgeworfen, dass er sich den Hotelaufenthalt zum Teil von dem mitangeklagten Filmfinanzier Groenewold bezahlen ließ. Im Gegenzug soll Wulff für einen Film seines Freundes beim Siemens-Konzern geworben haben. Wulff muss sich deswegen wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Er weist die Vorwürfe zurück. Burdas Schilderung entlastet ihn.
Burda berichtet, dass er sich eigentlich mit Wulff für 18 Uhr im Hotel „Bayerischen Hof“ verabredet hatte, doch Wulff habe kurzfristig abgesagt. Burda: „Und dann ging’s auf Oktoberfest.“ Der Richter holt Luft. „Nun kommen so Detailfragen, bei denen viele nicht verstehen, warum ich sie stelle“, sagt er: „War Ihnen klar, wer diesen Tisch reserviert und gemietet hat?“ „Sie gehen nicht aufs Oktoberfest und fragen: ,Wer zahlt denn hinterher?’“, sagt Burda. Der Richter will wissen, wer was bestellt und konsumiert hat. Burda lacht. „Am besten kommen Sie mal mit!“, sagt er. Rosenow lacht auch: „Da bin ich ganz vorsichtig.“ Wulff findet das alles vermutlich weniger lustig. Richter: „Haben Sie mitbekommen, Herr Professor Burda, was Herr Wulff und seine Frau konsumiert haben an diesem Abend?“ Burda: „Nee.“
Furtwängler: „Was kann ich zur Klärung beitragen?“
Der Staatsanwalt fragt nichts. Wulffs Verteidiger will wissen, ob denn so ein Treffen mit einem Ministerpräsidenten auf den Wies’n ein üblicher Termin sei. „Ja, selbstverständlich“, sagt Burda. Man sei ja froh, wenn sich die Gelegenheit ergibt, mit einem Ministerpräsidenten mal in lockerer Atmosphäre zu reden. „Vielen Dank“, sagt Richter Rosenow. Es ist 9.30 Uhr.
Um 9.34 Uhr betritt Maria Furtwängler den Saal. „Vor- und Nachname, bitte.“ „Maria Furtwängler-Burda.“ „Wie alt sind Sie?“ Sie lacht. „47.“ Beruf? „Schauspielerin und Ärztin.“ Wohnort? „München.“ Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert? „Soviel ich weiß, nicht.“ Sie möge berichten, was sie vom Oktoberfestbesuch noch erinnere. „Meiner Erinnerung nach habe ich während eines ,Tatort’-Drehs in Hannover das Ehepaar Wulff kennengelernt.“ Irgendwann hätten die Wulffs gefragt: „Wie wäre es, wenn wir uns auf dem Oktoberfest treffen?“ Ihre Antwort: „Sehr gerne.“ „Wann ging es dann zum Oktoberfest?“ „Wann? Das ist nicht Ihr Ernst?“ Wie der Abend verlaufen sei, fragt er. „Ich erinnere mich, dass es voll, stickig, dampfig war.“ „Haben Sie sich mit dem Ehepaar Wulff unterhalten?“ „Ja, ganz bestimmt. Aber wenn Sie mich jetzt fragen, worüber, würde mich das überfordern.“ Schließlich fragt Furtwängler, „Was könnte meine Aussage im besten Fall zur Klärung beitragen?“ Richter: „Das werden Sie im Urteil erfahren.“