Die Schlecker-Pleite hat schon diverse Gerichte beschäftigt. In einem Zivilprozess in Sachsen geht es unter anderem um Forderungen der Rentenversicherung. Auch Krankenkassen, Finanzamt und Arbeitsagentur gehören zu den Gläubigern.

Zwickau - Vor sechs Jahren gingen bei der Drogeriemarktkette Schlecker endgültig die Lichter aus. Die Aufarbeitung vor Gericht geht jedoch weiter: In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Zwickau hat der Insolvenzverwalter einer Zwickauer Personalüberlassung Ehefrau und Kinder von Firmengründer Anton Schlecker auf Zahlung von 1,37 Millionen Euro verklagt. Demnach soll das Unternehmen Meniar, das der Kette Leiharbeiter stellte, Schlecker unrechtmäßig ein Darlehen gewährt haben als es selbst schon insolvent war. Der ebenfalls beklagte ehemalige Geschäftsführer habe diese Firma als Strohmann treuhänderisch für die Schlecker-Familie geführt, weshalb auch diese zu belangen sei, so die Behauptung des Insolvenzverwalters.

 

Ein vom Gericht angeregtes Vergleichsgespräch scheiterte am Dienstag erneut. Bereits beim ersten Verhandlungstermin im Dezember 2016 hatten sich beide Seiten nicht einigen können. Laut Gericht wird nun die Strafakte beigezogen. Allein um die für dieses Verfahren relevanten Gutachten durchzusehen, benötige er etwa eine Woche, sagte Richter Martin Wasmer der dpa. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst in einem Jahr zu rechnen.

Die Forderungen der 106 Gläubiger

Die Rechtsanwälte der Familie signalisierten eine Zahlungsbereitschaft ihrer Mandanten bis zu einem Betrag von 400 000 Euro. Das reicht laut Gegenseite jedoch nicht aus, um die Forderungen der 106 Gläubiger zu befriedigen. „Darunter sind unter anderem Banken, etliche Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und das Finanzamt“, sagte Rechtsanwalt Lars Eichert als Vertreter des Insolvenzverwalters Andreas Schenk. Die Forderungen umfassen demnach auch offene Sozialabgaben bei der Rentenversicherung.

Meniar wurde gegründet, um ehemalige Schlecker-Frauen nach ihrer Entlassung wieder einzustellen - allerdings als Leiharbeiterinnen für deutlich weniger Geld. Dieser „Drehtüreffekt“ wurde mit dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit abgeschafft. Das Gesetz wird auch als „Lex Schlecker“ bezeichnet.

Durch die Schlecker-Pleite verloren rund 25 000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. Firmengründer Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike mussten sich in einem Bankrott-Prozess verantworten. Die Verurteilung des 73-jährigen Patriarchen zu zwei Jahren auf Bewährung ist rechtskräftig. Seine Kinder wurden im vergangenen November vom Landgericht Stuttgart zu mehr als zwei Jahren Gefängnis verurteilt, haben dagegen aber Revision eingelegt.

Zu Schleckers besten Zeiten hatte das Unternehmen mehr als 50 000 Mitarbeiter und europaweit rund 14 000 Filialen. Der Drogeriekönig gehörte zu den reichsten Menschen Deutschlands und schaffte angesichts der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens noch Geld in Millionenhöhe beiseite.