Im Rosenkrieg der Sonntags will eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart eine außergerichtliche Einigung erzielen. Der Kabarettist verklagt seine Ex-Frau, deren Mutter und Anwalt auf einen Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

In der „Hochphase falscher Vorwürfe“ sei er krank geworden und habe hohe Verdienstausfälle erlitten: Der Kabarettist Christoph Sonntag will deshalb eine Million Euro als Schadenersatz für sich und seine Stiftung am Landgericht Stuttgart erstreiten. Mit seiner Ex-Frau hat er auch ihre Mutter und deren Anwalt verklagt. Zum Auftakt des Verfahrens hat die Zivilkammer am Mittwochnachmittag erklärt, dass sie eine Chance für eine außergerichtliche Einigung sehe. In Kürze werde man beiden Parteien einen Vorschlag schriftlich unterbreiten. Sollte dieser abgelehnt werde, werde man in die Beweisführung eintreten – im Fall der Ehefrau soll die Angelegenheit möglicherweise an ein Familiengericht abgetreten werden, wo das Scheidungsverfahren läuft.

 

„Langjährige Geschäftspartner gingen auf Distanz“

Die Zivilklage bezieht sich auf den Verdacht, in den der Kabarettist aus Stuttgart 2019 geraten war, als seine Frau ihm öffentlich vorgeworfen hatte, Geld seiner Stiftung veruntreut zu haben. Später kam ein Verfahren wegen des angeblichen Besitzes von Kinderpornografie hinzu, das „aus Mangel an Tatverdacht“ eingestellt worden ist. Auch bei allen anderen Verfahren kam es zu keiner Anklage gegen Sonntag.

In einer 60-seitigen Klageschrift berechnet der Anwalt des Kabarettisten die geforderte Summe in Höhe von einer Million Euro aus den Verdienstausfällen sowie aus Schmerzensgeld. Weil Sonntag zu Unrecht, wie inzwischen Gerichte festgestellt hätten, beschuldigt worden sei, habe er eine schwere Depression entwickelt und sei arbeitsunfähig gewesen, so der Anwalt. Langjährige Geschäftspartner seien auf Distanz gegangen und Spenden an die Stiftung ausgeblieben.

Ex-Frau habe „Verantwortung für ihr Handeln“ übernommen

Die Gegenseite argumentiert, dass der Kabarettist schon 2021 die Klage auf Schadenersatz eingereicht und nicht versucht habe, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Klage stütze sich auf die Behauptung, seine Ex-Frau habe ihn zu erpressen versucht. Das Amtsgericht Bad Cannstatt habe inzwischen das Strafverfahren gegen sie bei einer Leistung von 120 Arbeitsstunden eingestellt. Dies zeige, so ihr Anwalt, dass die Frau „Verantwortung für ihr Handeln“ übernehme. Die genannten Verdienstausfälle seien obendrein unrealistisch.