Erst attackierte VW einen Richter am Landgericht, nun tut das auch die Porsche SE: Beide wollen, dass der Jurist als befangen abgelöst wird. Er sei der Porsche SE „feindselig“ gesonnen, rügen die Anwälte.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Nach Volkswagen will nun auch der Mehrheitsaktionär Porsche SE einen Richter am Landgericht Stuttgart als befangen ablösen lassen. Einen entsprechenden Antrag haben die Porsche-Anwälte im Verfahren um Anlegerklagen wegen der VW-Dieselaffäre jetzt beim Landgericht eingereicht. Ein Sprecher des Unternehmens bestätigte dies. Man sehe „grundlegende und auch von der Verfassung geschützte Verfahrensrechte verletzt“, sagte er zur Begründung. Dazu zählten besonders der Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör. Mit dem Gesuch wolle man ein „faires und transparentes Verfahren“ sichern.

 

Der zuständige Richter Fabian Richter-Reuschle hatte kürzlich Klagen von Anlegern gegen die Porsche SE teilweise stattgegeben. Er sprach ihnen Schadenersatz von 47 Millionen Euro zu, weil die Kapitalmärkte zu spät über die VW-Dieselaffäre informiert worden seien. Gegen das Urteil, das als erstes dieser Art bundesweit Aufsehen erregt hatte, haben beide Seiten inzwischen Rechtsmittel eingelegt.

Anwälte sehen „feindselige Gesinnung“

In dem Antrag üben die Porsche-Anwälte massive Kritik an Richter-Reuschle. Sie werfen ihm vor, vorsätzlich Gesetze zu missachten, das Verfahren gezielt irreführend zu gestalten und es zur Selbstinszenierung zu nutzen. Gegenüber dem Unternehmen zeige er eine „feindselige Gesinnung“. Allerdings hatte der Richter die Klagen gegen die Porsche SE zum größeren Teil abgewiesen. Er muss nun eine dienstliche Erklärung zu den Vorwürfen abgeben.

Mit ähnlich scharfer Kritik hatte bereits VW einen Befangenheitsantrag gegen den Richter begründet. Dieser wurde inzwischen vom Landgericht zurückgewiesen. Es gebe keine Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit, hieß es zur Begründung, seine Rechtsauffassungen seien vertretbar. Dagegen hat VW Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt; eine Entscheidung dort steht noch aus.