Anstatt eine Rechnung zu begleichen, hebt ein 39-Jähriger mit der EC-Karte seiner schwangeren Freundin mehr als 5000 Euro ab und verzockt das gesamte ­Ersparte in einer Spielhölle.

Leonberg - Ein junges Paar erwartet Nachwuchs. Um eine offene Rechnung zu bezahlen, bekommt der werdende Vater die EC-Karte von seiner hochschwangeren Freundin. Doch anstatt die 200-Euro-Rechnung zu begleichen, hebt der 39-Jährige mehr als 5000 Euro von ihrem Konto ab und verzockt das Ersparte in einer Spielhalle, während sie den gemeinsamen Sohn zur Welt bringt. Was die junge Frau damals nicht wusste: ihr Freund ist spielsüchtig. Am Dienstag ist der Fall vor dem Leonberger Amtsgericht verhandelt worden.

 

An drei Tagen im Herbst des vergangenen Jahres hat der Angeklagte insgesamt 30 Mal Geldautomaten in Rutesheim und Gerlingen angesteuert. 5350 Euro holte er sich vom Konto seiner damaligen Partnerin. „Als ich mit dem Baby den zweiten Tag zu Hause war, hat mich jemand von der Bank angerufen“, sagte die junge Mutter vor Gericht, „die haben mich gefragt, warum ich mein Konto derart überzogen habe.“ Die 31-Jährige stellte ihren Freund zur Rede. „Erst dann hat er mir erzählt, was er gemacht hat und dass er spielsüchtig ist.“

„Wenn man abhängig ist, weiß man einfach nicht, was man da macht. Man verliert völlig die Kontrolle“, erklärte der Angeklagte. „Als sie mich zur Rede gestellt hat, habe ich sofort alles zugegeben und begonnen, das Geld zurückzubezahlen.“ Dass er das Geld zurückzahlt, daran hatte die Familie der jungen Mutter große Zweifel. Deshalb sei sie auch einige Wochen nach der Tat zur Polizei gegangen und habe ihren Freund angezeigt. Doch der zeigte sich in der Folge reumütig. „Einen Teil seiner Schulden hat er sogar abgearbeitet“, sagte die 31-Jährige. Der Fliesenleger sanierte im Haus seiner Schwiegermutter das Bad – kostenlos. „Mittlerweile verstehen wir uns auch wieder und kümmern uns gemeinsam um unser Kind“, so die Geschädigte, „allerdings sind wir kein Paar mehr.“

Dass er an Spielsucht leidet, hat der 39-Jährige mittlerweile erkannt. „Ich habe mir Hilfe gesucht“, berichtete er, „in den vergangenen sechs Monaten habe ich eine Therapie gemacht und habe jeden Abend eine Gesprächsgruppe besucht.“ Der Beschuldigte betonte während des Prozesses mehrfach, dass er ein guter Vater sei und auch immer pünktlich Unterhalt für sein Kind zahle. „Ich weiß gar nicht, warum ich hier vor Gericht stehe“, sagte er am Ende der Verhandlung, „ich habe doch alles wieder gutgemacht und zurückbezahlt.“

„Angesichts des hohen Geldbetrags, der Schwere der Schuld und des großen Vertrauensmissbrauchs gegenüber Ihrer schwangeren Freundin bleibt hier nur eine Haftstrafe“, begründete die Richterin Sandra De Falco das Urteil. Vier Monate auf Bewährung lautete der Richterspruch. „Angesichts des Unterhalts, den Sie an die Mutter Ihres Kindes bezahlen müssen, und angesichts Ihrer klammen finanziellen Lage sind Sie damit noch besser dran als mit einer Geldstrafe“, sagte die Richterin.