Bei einer Paketkontrolle fällt den Beamten des Zollamts Pforzheim eine Riesenmuschel aus Thailand in die Hände. Sie beschlagnahmen das artengeschützte Exemplar. Den Versender erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

Karlsruhe/Pforzheim - Einen nicht alltäglichen Fund haben Beamte des Zollamts Pforzheim am vergangenen Mittwoch, 20. November, gemacht: Im Rahmen einer Paketkontrolle kam eine Riesenmuschel aus Thailand zum Vorschein. Das meldet das Hauptzollamt Karlsruhe.

 

Der im Raum Pforzheim wohnende Empfänger hatte die Muschel beim Tauchen in Thailand entdeckt und sie auf dem Postweg nach Deutschland geschickt. Problem: Es fehlte die Einfuhrgenehmigung.

Beamte des Hauptzollamts fragten beim Bundesamt für Naturschutz nach. Dabei erfuhren sie, dass Muscheln dieser Art laut Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. „Der vorliegende Fall zeigt, dass das Thema Artenschutz noch immer nicht ausreichend bei den Urlaubern angekommen ist“, erklärt Matthias Götz, Leiter des Zollamts Pforzheim. „Nicht nur die Einfuhr nach Deutschland ist verboten, viele Länder stellen schon die Ausfuhr unter Strafe“, so Götz weiter.

Den Mann erwartet ein Bußgeldverfahren

Die Muschel wird nun beschlagnahmt und den Mann, der sie nach Deutschland geschickt hat, erwartet ein Bußgeldverfahren.

Tipp: Reisende können sich bereits vor Beginn eines Urlaubs per Smartphone, Tablet oder Computer unter www.artenschutz-online.de informieren, welche Souvenirs nach Deutschland eingeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Dort ist zum Beispiel auch die artengeschützte Riesenmuschel aus Thailand gelistet.

Artengeschützte Exemplare benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dies gilt für die Einfuhr ebenso wie für die Ausfuhr.