Ein Jäger soll im Dezember 2013 einen freilaufenden Hund an das Heck seines Autos gebunden haben, durch Burladingen im Zollernalbkreis gefahren sein und den Hund dabei mitgeschleift haben. Beim Amtsgericht Hechingen ist nun ein Strafbefehl beantragt worden.

Ein Jäger soll im Dezember 2013 einen freilaufenden Hund an das Heck seines Autos gebunden haben, durch Burladingen im Zollernalbkreis gefahren sein und den Hund dabei mitgeschleift haben. Beim Amtsgericht Hechingen ist nun ein Strafbefehl beantragt worden.

 

Hechingen/Burladingen - Dem Jäger aus Burladingen (Zollernalbkreis), der einen freilaufenden Hund an sein Auto gebunden und durch den Ort geschleift haben soll, droht ein Strafbefehl. Dieser sei beim Amtsgericht Hechingen beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Der Jäger soll das Tier im Dezember 2013 an das Heck seines Autos gebunden haben und etwa einen Kilometer durch Burladingen gefahren sein. Das Tier sei die letzten 200 Meter nur noch mitgeschleift und dabei schwer verletzt worden.

Das Verhalten des Mannes werde als „quälerische und rohe Misshandlung von Tieren“ gewürdigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher seien eine Geldstrafe von insgesamt 18.000 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten beantragt worden.

Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dann käme es zu einer Gerichtsverhandlung.