Der Brand im Zoo Krefeld in der Neujahrsnacht ist durch sogenannte Himmelslaternen verursacht worden. Nicht überall sind die kleinen Heißluftballons verboten. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärt, wie die Lage in Baden-Württemberg aussieht.

Stuttgart - Sie gelten als Glückssymbol, haben aber schon viel Unheil gebracht: So ist es in der Neujahrsnacht zur Brandkatastrophe im Zoo von Krefeld gekommen: In der nordrhein-westfälischen Stadt ging das Affenhaus wegen einer abgestürzten Himmelslaterne in Flammen auf, mehr als 30 Tiere starben.

 

Schon vor zehn Jahren, im Jahr 2009, kam es ebenfalls in Nordrhein-Westfalen zu einem schockierenden Brand, der durch einen dieser Heißluftballone ausgelöst wurde: Damals kam ein zehnjähriger Junge ums Leben. Seitdem sind die Himmelslaternen nach und nach fast überall in Deutschland verboten worden – auch in Baden-Württemberg.

„Wer hier eine Himmelslaterne aufsteigen lässt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden“, sagt Renato Gigliotti, Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums. Eine entsprechende Polizeiverordnung gibt es seit 2012. Und offensichtlich halten sich die Bürger daran: Denn einen polizeibekannten Fall hat es laut Gigliotti „schon lange nicht mehr gegeben“.

Andererseits sei die Kontrolle und Ahndung auch sehr schwierig, so der Sprecher: Es sei ja nicht verboten, solche Himmelslaterne zu besitzen, sondern nur, sie starten zu lassen. „Wird den Ordnungsbehörden aber gemeldet, dass irgendwo eine Himmelslaterne aufsteigt, werden sie auch aktiv.“ Zu der Diskussion, ob auch der Verkauf solcher Himmelslaternen geahndet werden sollte, sagt Gigliotti: „Es ist schwierig zu beurteilen, ob ein Verkaufsverbot viel bringt: Letztlich handelt es sich um Laternen aus Papier und Bambus, die auch sehr leicht selbst herzustellen sind.“