Peta hat gegen die Wilhelma in Stuttgart und 19 weitere Zoos eine Strafanzeige gestellt. Sie sollen die Flügel großer Vögel gesetzeswidrig verstümmelt haben. Die Wilhelma widerspricht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Knapp eine Woche nach dem Eingang einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation Peta gegen 20 Zoos in Deutschland, die Verstümmelungen von Vögeln anprangert, veröffentlicht die Stuttgarter Wilhelma nun eine erste Stellungnahme. „Wir kennen die genauen Vorwürfe in der Anzeige nicht“, sagte ein Sprecher des zoologisch botanischen Gartens. Solange könne man auch nicht im einzelnen auf die Vorwürfe eingehen. „Wir wissen nur, dass wir das Tierschutzgesetz einhalten“, fügt er hinzu. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart bestätigt dies: „Unsere Veterinäre haben keine Verstöße festgestellt“, sagte ein Pressesprecher der Verwaltung.

 

Der Verband der Zoos stellt sich hinter seine Mitglieder

Peta hatte den 20 Tierparks vorgeworfen, sie würden die Flügel großer Vogelarten wie Flamingos und Pelikane verstümmeln, damit diese nicht wegfliegen können. Die Wilhelma verteidigt sich zusammen mit den weiteren von der Anzeige betroffenen Zoos in einer Stellungnahme des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ). Man sehe den Anzeigen der Tierrechtsorganisation Pete ruhig entgegen. „Für uns ist klar, dass unsere Mitglieder die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gewissenhaft einhalten – nicht zuletzt, weil neben der Betreuung durch unsere Veterinäre auch die umfassende Kontrolle der Behörden gegeben ist“, sagt VdZ-Geschäftsführer Volker Homes. „Deswegen widersprechen wir den Vorwürfen von Peta.“

Der Verbandsgeschäftsführer kritisiert die Tierrechtsorganisation: „Peta ist immer schnell mit Anzeigen und Aktionen, aber die Niederlagen vor Gericht in der Vergangenheit - auch in zahlreichen Verfahren, die Zoos betreffen - haben gezeigt, dass es sich dabei oft genug um unbegründeten Aktionismus handelt“, sagt Volker Homes.

Bundesländer legen Tierschutzgesetz unterschiedlich aus

Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Anzeige in Stuttgart. Die Wilhelma habe bisher lediglich eine Pressemitteilung in der Sache erhalten, wie sie auch an die Medien ging, aber man kenne nicht den genauen Wortlaut der Anzeige. „Da wird man prüfen müssen, ob pauschal gegen alle Zoos der gleiche Vorwurf erhoben wird, oder ob die konkret auf unsere Tiere eingehen“, sagte der Zoosprecher. Die Auslegung des Tierschutzgesetzes sei Ländersache. Baden-Württemberg lässt zum Beispiel das Stutzen der großen Flügelfedern zu. Diese wachsen nach, dann muss das Stutzen wiederholt werden. Eindeutig verboten sind Eingriffe, bei denen dauerhaft ein Teil der Flügelknochen entfernt oder verstümmelt wird.