Der Bundesgerichtshof hat einen juristischen Schlussstrich unter das NSU-Verfahren gezogen. Die Verpflichtung nach Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe bleibt, sagt die StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Karlsruhe - Fünf Jahre verhandelte das Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und drei weitere Angeklagte und über die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Zehn Morde, 15 Raubüberfälle, drei Bombenanschläge mit vielen Verletzten gehen auf das Konto der rechtsextremistischen Terrorzelle. 22 Monate schrieb das Gericht an dem mehr als 3000 Seiten umfassenden Urteil. Dass es vom obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden würde, war sicher.