Eine wichtige Marke hat Dieter Distler bereits geschafft. Mehr als 5000 Unterschriften schätzt der 80-Jährige aus Bietigheim-Bissingen, hat er bereits beisammen. Sein Plan: Er will mit Hilfe eines Volksbegehrens ein Anwachsen des Landtags verhindern. „Mich bewegt, dass der Landtag die Staatskasse mit Kosten belastet, die unnötig sind“, beschreibt der promovierte Chemiker sein Anliegen. Dafür soll unter anderem die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 38 reduziert werden.
Zwei Volksbegehren zu einem Thema?
Doch die Partei lehnt dankend ab. Es sei ein gutes Signal, dass so eine Initiative bereits von einzelnen Bürger ausgehe, sagt ein Sprecher der Partei im Land. „Wir teilen das Ziel, den Landtag aus seinem aktuell aufgeblähten Zustand zu befreien und auf seine gesetzliche Sollgröße zurückzuführen.“ Allerdings verfolgten die Gesetzentwürfe in einem Punkt unterschiedliche Ansätze.
Tatsächlich sieht der Gesetzentwurf, für den die Bürger bei Dieter Distler unterschreiben, vor, die Sollgröße des Landtags, die jetzt bei 120 liegt, auf 68 reduzieren. Er geht davon aus, dass sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate die Zahl ohnehin wieder auf 100 bis 120 erhöhen wird. Das Ziel, so schreibt seine Initiative auf ihrer Webseite: unter 120 Sitze.
Aktuell sitzen im Landtag 154 Abgeordnete. Doch gewählt wurde bisher nach dem alten Wahlrecht. Nach der im vergangenen Jahr beschlossenen Reform wird der Landtag mit zwei Stimmen gewählt – wie bei der Bundestagswahl. Kritiker befürchten, dass sich die Zahl der Abgeordneten damit noch einmal dramatisch erhöhen könnte. Der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen, hat eine einfache Formel: Wolle man eine Vergrößerung des Landtags vermeiden, dürfe der Anteil der Direktmandate an der Gesamtzahl nicht größer sein als ein Drittel. So kommt die FDP auf ihre Forderung nach 38 Wahlkreisen.
Und damit würde auch nach Einschätzung von Edgar Wunder vom Verein Mehr Demokratie e.V. eine stabile Zahl von 120 Abgeordneten erreicht. Er hält es für unproblematisch, dass eine Partei ein Volksbegehren auf den Weg bringt, im Gegenteil: Der mehrstufige Prozess sei so anspruchsvoll, dass er von einer Einzelperson faktisch nicht erfolgreich durchgeführt werden könne. Dazu seien letztlich nur bereits gut etablierte, also schon existierende und gut aufgestellte Organisationen in der Lage.
Innenministerium prüft Zulässigkeit erst später
Sollten beide Volksbegehren die erforderliche Zahl an Unterschriften bekommen und zugelassen werden, könnten sie also theoretisch nebeneinander laufen. Formal spricht nichts dagegen: „Mit der Zulassung eines Volksbegehrens ist nicht ausgeschlossen, dass später ein weiteres Volksbegehren mit ähnlicher Zielrichtung nach entsprechender Antragstellung zugelassen wird“, sagt eine Sprecherin des zuständigen Innenministeriums. Ob allerdings Unterschriften und Formblatt gültig sind, entscheidet das Ministerium erst, wenn der Antrag tatsächlich gestellt wird.
Dieter Distler musste sein Formblatt bereits einmal korrigieren. Nachdem er 2000 Unterschriften gesammelt hatte, fehlte dem Ministerium unter anderem die komplette Datenschutzerklärung. Auf dem ursprünglichen Formblatt des Innenministeriums wiederum, erklärt Distler, habe sich kein Wort zum Datenschutz gefunden. Kurz habe er nach dem Hickhack überlegt, aufzugeben. Seine Enkelin habe ihn dann aber überzeugt. Der Erfolg gibt ihm recht: Inzwischen hat er Mitstreiter bis nach Mannheim gefunden. Er will durchhalten: „Bürgerliches Engagement braucht die Demokratie“, sagt er
Der Weg zum Volksbegehren
Zulassung
Um überhaupt einen Zulassungsantrag beim Innenministerium einzureichen, braucht es die Unterschriften von mindestens 10 000 Wahlberechtigten. Ist der Zulassungsantrag verfassungskonform und zulässig, setzt das Innenministerium einen Zeitraum für das Volksbegehren fest. Ein anderer Weg ist der Volksantrag: Den müssen 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnen, damit der Landtag damit befassen muss. Beinhaltet der Volksantrag ein Gesetz und lehnt der Landtag den Antrag ab, können die Vertrauensleute innerhalb einer Frist Volksbegehren beantragen.
Unterschriftensammlung
Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird. Dabei gibt es aktuell eine Besonderheit: Das Quorum richtet sich nach den Wahlberechtigten der letzten Landtagswahl mit damals 7,7 Millionen Wahlberechtigten. Teilnehmen am Volksbegehren dürften laut Innenministerium aber nun auch 16- und 17-Jährige, weil der Landtag inzwischen das Wahlrecht geändert hat.
Abstimmung
Ist das Volksbegehren erfolgreich, geht es zunächst zur Abstimmung in den Landtag. Stimmt der nicht zu, kommt es zur Volksabstimmung. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen (das sogenannte Zustimmungsquorum). Bei einer Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung oder die Auflösung des Landtags ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.