Ein 35-Jähriger steigt in ein Haus ein und stiehlt. Ob er alleine handelte, konnte das Gericht nicht klären. In seinem Waldlager waren weitere Ausweise gefunden worden. Die Polizei kam dem Mann durch einen beharrlichen Anwohner auf die Spur.

Gerlingen - Ein aufmerksamer Anwohner hatte die Sache ins Rollen gebracht: An einem Abend im August des vergangenen Jahres meldete er der Polizei einen weißen Kastenwagen, der im Gerlinger Gewann Bonholz abgestellt war – was dem Anwohner seltsam erschien. Die Polizei fuhr zwar ins Bonholz, konnte aber nichts Verdächtiges feststellen. Als sich der Anrufer abermals meldete und angab, Stimmen aus dem nahen Wald zu vernehmen, rückte die Polizei erneut aus. Dieses Mal schauten die Beamten im Wald direkt nach – und entdeckten ein Lager, das sich als Diebeslager entpuppte. Unter anderem stellten sie dort Ausweispapiere und Fahrräder sicher.

 

Ohne Übersetzer geht es nicht

Und sie verhafteten einen Mann, der sich am Mittwoch vor dem Ludwigsburger Amtsgericht wegen Einbruchdiebstahls zu verantworten hatte. Nach der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren. Der 35-Jährige hatte gestanden, in ein Wohnhaus in Gerlingen eingebrochen zu sein und dort ein IPhone, ein IPad, eine Rolex, eine Handtasche mit Ausweispapieren und Bankkarten sowie 1500 Euro in bar gestohlen zu haben. Laut der Vorsitzenden Richterin hatte das Diebesgut einen Wert von 12 000 Euro. „Verzeihen Sie mir meine Fehler, die ich begangen habe“, ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher erklären. „Ich hätte nie ernsthaft gedacht, so große Probleme zu haben.“

IPhone, IPad, Rolex, Bargeld gestohlen

Zugute hielt das Schöffengericht dem Moldawier, dass er den Gerlinger Einbruch gestanden hat. Zudem sprach für ihn, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist und bereits seit fünfeinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Zu seinem Nachteil gereichte dem Mann der hohe Wert der Beute sowie dessen persönliche Situation: Er hat in Deutschland keine sozialen Kontakte. Die große Fluchtgefahr war denn auch der Grund für die lange Untersuchungshaft.

Über die Leiter auf den Balkon

Der 35-Jährige, der keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, war im vorigen Sommer über eine Leiter auf den Balkon des Wohnhauses in Gerlingen geklettert. Über eine Balkontür gelangte er schließlich ins Gebäude. Die Dokumente der Hausbewohnerin, fand die Polizei später in dem Waldlager. Dort fand sie auch anderes Diebesgut, das möglicherweise aus aufgebrochenen Gartenhäusern in Gerlingen stammt. Die Anklage hatte dem Mann außer dem Einbruchsdiebstahl in das Wohnhaus fünf weitere Diebstähle, unter anderem aus Gartenhäusern, vorgeworfen, zudem einen Diebstahlversuch. Zwei der Taten sollen sich im Raum Neckarsulm abgespielt haben. Zwar stellten die Polizeibeamten auch die dort entwendeten Fahrräder im Waldlager sicher. Aber anders als bei dem Wohnungseinbruch hatte ihm die Staatsanwaltschaft diese Diebstähle und Einbrüche nicht nachweisen können.

Zwei Personen sind flüchtig

Da in dem Waldlager auch die Ausweise von zwei weiteren, gleichwohl flüchtigen Personen gefunden wurden, war jedoch nicht zu klären, wer die Einbrüche in die Gartenhäuser begangen hatte. Darauf hob auch der Pflichtverteidiger ab, der eine Verständigung angeregt hatte. Gericht und Anklage ließen sich letztlich darauf ein – nicht zuletzt, um das Verfahren abzukürzen. Die Hauptgeschädigte, das Opfer des Wohnungseinbruchs, war zwar ebenso wie der Polizist als Zeuge geladen, konnte aber den Termin nicht wahrnehmen. Die Verhandlung wäre vertagt worden.

Nach der Verurteilung ging es für den Mann zurück ins Gefängnis. Er hat angekündigt, alles tun zu wollen, schnell zu seiner fünfjährigen Tochter nach Moldawien zurückkehren zu können. Er wolle ihr ersparen, dieselbe Erfahrung wie er machen zu müssen, ohne Vater aufzuwachsen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer just diese „plausible Schilderung“ zu Gunsten des 35-Jährigen angeführt.