Was tun Patientinnen, wenn der Therapeut die Sitzungen für sexuelle Übergriffe ausnutzt? (Symbolfoto) Foto: dpa/Fabian Sommer
Weil er eine Patientin sexuell missbraucht haben soll, ist ein renommierter Psychotherapeut vom Waiblinger Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Gibt es noch weitere Fälle?
Das dreitägige Seminar sollte Patientinnen mit einem angeknacksten Nervenkostüm helfen, ihren Alltagsstress besser zu bewältigen. Überschrieben war der mit einer Teilnahmegebühr von immerhin 220 Euro gepolsterte Weg ins innere Ich mit den Worten „Achte Deine Grenzen“. In der Rückschau wirkt der Titel wie blanker Hohn. Denn einer der beiden Lehrgangsleiter, ein durchaus namhafter und seit Jahrzehnten praktizierender Psychotherapeut, nutzte die Seminartage im Spätherbst 2017 offenbar gezielt, um eine rote Linie zu überschreiten – mal in dem mit rotem Samt ausgelegten Laderaum seines Kombis auf dem Parkplatz eines nahen Friedhofs, mal bei einem Besuch in der Winnender Wohnung einer Patientin einige Wochen später.
Sogar das Bereitschaftszimmer einer auf Menschen mit psychischer Schlagseite spezialisierten Reha-Klinik diente laut der Anklageschrift der Stuttgarter Staatsanwaltschaft als Schauplatz für eine wie auch immer geartete Liebesnacht. Die wiederholte Grenzverletzung hat dem renommierten Seelenheiler jetzt, fast acht Jahre nach dem Techtelmechtel, einen Prozesstermin wegen sexuellen Missbrauchs in einem Behandlungsverhältnis beschert – und einen ziemlich unschönen Fleck in einem bisher blitzsauberen Lebenslauf.
Der Fall wird vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt. Foto: Gottfried Stoppel
Dildovideos und eine Kuscheldeckeaus rotem Samt
Denn dass die Schilderung von Renate Vollmer (Name geändert) der Wahrheit entspricht, daran haben weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch das Wablinger Amtsgericht einen Zweifel. „Es ist nicht sehr glaubhaft, dass jemand Dildovideos und intime Fotos verschickt, auf der roten Samtdecke aber nur gekuschelt haben will“, drückt es Richterin Figen Basoglu-Waselzada aus.
In ihrer Urteilsbegründung zeigt die Juristin in sehr emotionalen Sätzen ihren Ärger über die Uneinsichtigkeit und die bis zum Schlusswort fehlende Reue des mittlerweile pensionierten, heute 76-jährigen Psychotherapeuten. „Ihnen war bewusst, dass diese Frau wirklich Hilfe braucht – und Sie haben das ausgenutzt“, urteilt die Richterin über das Verhalten des 1949 geborenen Mediziners mit dem Hang zur vermeintlich aufreizenden Nacktpose.
Eine wahre Flut an Penis-Fotos soll der gelernte Gynäkologe, nach dem Medizinstudium in Hannover, einer kurzen Zeit in der Pathologie und der Weiterbildung in der Psychoanalyse lange Jahre als Frauenarzt mit einer eigenen Praxis tätig, an die fast 20 Jahre jüngere Patientin versendet haben. „Ich hätte schreien können. Aber ich dachte, dass das zur Therapie gehört, dass ich besser mit meiner Sexualität umgehen lerne“, sagt das heute 57 Jahre alte Opfer über den ungefragt einsendenden Potenz-Prahlhans.
Auf den Selfies mit dem eigenen Geschlechtsteil in der Hand ist nicht zu erahnen, dass der Seelenkundler an einer im Alter nachlassenden Manneskraft leiden könnte. Prall und aufrecht reckt sich sein Glied auf den Aufnahmen in die Höhe. Das intime Detail ist wichtig, weil sich der Psychotherapeut vor Gericht auf die Aussage versteift, mit massiven Erektionsstörungen leben zu müssen.
Psychotherapeut bestreitet Vorwürfe – und spricht von Erektionsstörungen
Dank chronischer Diabetes, so der Angeklagte sei sein Körper gar nicht mehr zu sexuellen Aktivitäten fähig. Schon deshalb könne es nicht stimmen, dass die Patientin von mehrfach wiederholtem Geschlechtsverkehr spreche. „Er kriegt keinen mehr hoch“, drückt sich sein Verteidiger unmissverständlich über den vermeintlichen Makel aus.
Der Psychotherapeut, nennen wir ihn Gundelbert Wolff, will im Kontakt mit der Patientin ohnehin keine Chance auf eine sexuell motivierte Affäre gesehen haben. Der in zweiter Ehe verheiratete Vater von zwei Kindern streitet vor Gericht kategorisch ab, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll, trotz eines Chatverlaufs, in dem neben dem Austausch von Genital-Fotos vom Dank für wunderbare Treffen die Rede ist. „Wir wollten es doch beide, ich bereue nichts“, steht da zu lesen, in stundenlangen Telefonaten wird über den Einklang von Yuni und Lingam philosophiert. Sie will gefallen und nennt ihn im Chat einen „geilen Kerl“, er schickt ihr ein Lehrvideo über eine fachgerecht ausgeführte Fellatio. Dazwischen werden Urlaubserinnerungen geteilt und Bilder von der Katze bestaunt.
„Eine Seelenverwandte“ will Gundelbert Wolff in der Frau aus Winnenden entdeckt haben, vor Gericht spricht er von Spiritualität, innerer Verbundenheit und dem Wunsch nach Energieaustausch. „Für meinen Mandanten war das eine Freundschaft und kein therapeutisches Verhältnis“, sagt sein Rechtsanwalt. Er fordert einen Freispruch – schon weil Aussage gegen Aussage steht und im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden sei.
Anwalt: „Opfern sexueller Übergriffe fehlt oft die juristische Anerkennung"
Zweifel aber gibt es nicht im Sitzungssaal. „Dieser Fall ist nicht nur fatal, weil sich zeigt, wie schwer es für die Opfer ist, juristische Anerkennung zu finden. Nach so einer Erfahrung können sich betroffene Patientinnen oft auch gar nicht mehr auf eine Therapie einlassen“, stellt Christian Laue, der Rechtsbeistand der Patientin fest. Für den Strafverteidiger aus Neckargemünd bei Heidelberg, vergangenes Jahr mit der juristischen Aufarbeitung der Missbrauchsvorwürfe gegen einen Psychotherapeuten der Uniklinik Tübingen betraut, schaut die Justiz noch immer viel zu oft weg, wenn das besondere Vertrauensverhältnis einer Therapie für sexuelle Übergriffe ausgenutzt wird. Aus seiner Sicht profitieren die Täter von der Angst, den Therapeuten zu verärgern – die Hoffnung auf eine Heilung macht die Opfer gefügig.
Auch im Fall von Renate Vollmer hatten die Strafverfolger wenig Interesse gezeigt – erst eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zwang das Oberlandesgericht Stuttgart laut Laue dazu, für das immer wieder eingestellte Verfahren eine Anklageerhebung anzuordnen. „In gewisser Weise kann man sagen, dass vor dem Amtsgericht Waiblingen ein Stück Strafrechtsgeschichte geschrieben worden ist“, sagt der Jurist über das erste vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs in der Psychotherapie.
Für den Täter im Arztkittel – mit Brille, Kinnbart und einem offenen rechten Schnürsenkel vor Gericht eher wie ein greiser Professor denn als viriler Schürzenjäger wirkend – gibt es eine Haftstrafe von einem Jahr, wegen seiner guten Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen und 5000 Euro an den Ethikverein überweisen, der sich um Hilfe für betroffene Therapieopfer bemüht.
„Ich habe mein ganzes Berufsleben zum Wohle meiner Patienten verbracht. Sie haben es jetzt geschafft, mich fix und fertig zu machen“, sagt der Mediziner in seinem Schlusswort. „Da ist schon sehr, sehr viel Selbstmitleid dabei“, kommentiert Jurist Laue die Einlassung. Wert legt der Psychotherapeut im Sitzungssaal des Amtsgerichts auf die Feststellung, die rote Linie nie zuvor auch nur gestreift zu haben. Wer genau zugehört hat bei Gundelbert Wolff, würde sich über weitere Fälle von plötzlich auftretender Seelenverwandtschaft nicht wundern.