Die Nitratbelastung lässt sich nach Einschätzung von Katrin Wenz, Landwirtschaftsexpertin des Bunds für Umwelt und Naturschutz, nur durch eine grundlegende Änderung des Agrarsystems mindern.

Berlin - Wegen zu hoher Nitratwerte in Gewässern muss sich Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten. Als Hauptursache gelten zu lasche Düngeregeln in der Landwirtschaft. Für Katrin Wenz vom Bund für Umwelt und Naturschutz lässt sich die Nitratbelastung nur durch eine Änderung des Agrarsystems mindern.

 
Warum ist Nitrat gefährlich?
Weil es krebserregend ist, da ist sich die Fachwelt einig. Eben deshalb gilt schon seit Langem in Deutschland ein Grenzwert von maximal 50 Milligramm Nitrat je Liter Trinkwasser. An vielen Messpunkten des Grundwassers, aus dem unser Trinkwasser ja überwiegend gewonnen wird, zeigen sich jedoch erhöhte Nitratkonzentrationen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass mancherorts dabei sogar der für das Trinkwasser gültige Grenzwert überschritten wird.
Was passiert dann?
Dann mischen die Wasserwerke entweder belastetes Grundwasser so lange mit Grundwasser, das weniger Nitrat enthält, bis der Grenzwert unterschritten wird. Oder es werden Brunnen geschlossen und an anderen Orten neue Brunnen neu errichtet. Beides ist teuer, und diese Kosten werden auf die Wasserkunden umgelegt.
Was muss geschehen, um die Nitratbelastung zu senken?

Die Belastung entsteht, wenn sehr viel Gülle konzentriert auf zu kleiner Fläche ausgebracht wird. Es gibt deshalb einen ganz engen Zusammenhang zwischen der Intensivtierhaltung und dem Nitratproblem. Deshalb müssen wir dazu kommen, dass weniger Tiere gehalten werden und dass denen ausreichend Fläche zur Verfügung steht.

Die Flächenkopplung würde dann aber ja bedeuten, dass ein Bauer je vorgegebener Menge Land nur noch eine bestimmte Zahl von Tieren halten kann.
So ist es. Und so würde vermieden, dass regional so enorme Güllemengen anfallen.
Vorschriften zur Kopplung gibt es doch heute schon.
Trotz der massiven Umweltprobleme sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Freien nach geltender Rechtslage immer noch privilegiert. Das bedeutet, dass sie auch ohne Bebauungsplan genehmigt werden können. Problematisch ist allerdings, dass sie das benötigte Futter nicht zwangsläufig selbst anbauen müssen, sondern vorhandene Flächen auch für andere Pflanzen genutzt werden können, zum Beispiel für Mais für Biogasanlagen. Ebenso ist es möglich, Flächen nur vorübergehend anzupachten und das Futter anderweitig zu beschaffen. Dann gibt man die Pachtfläche wieder ab, behält aber beim Tierbestand das viel zu hohe Niveau.
Die Große Koalition will das Düngerecht ändern, um die Nitratbelastung zu senken. Was halten Sie davon?
Bisher liegt nur eine Verabredung vor, die dahin geht, dass man sich auf Änderungen prinzipiell einigen will. Die Novellierung der Düngeverordnung wird von der Bundesregierung schon lange verschleppt, obwohl die EU-Kommission sehr darauf drängt, dass Deutschland mehr für den Gewässerschutz tut. In der Novelle geht es darum, dass genau bilanziert wird, wie viel stickstoffhaltiger Dünger ausgebracht werden darf. Da ist der Entwurf noch unzureichend. Wir fordern eine Verschärfung des Düngerechts, etwa durch die Einführung einer verbindlichen Hoftorbilanz, um die Nährstoffströme eines jeden Agrarbetriebes erfassen zu können.