Trotz der jüngsten Niederschläge führen die Flüsse und Bäche im Kreis Esslingen nur wenig Wasser. Eine nachhaltige Entspannung ist nicht in Sicht, teilt das Landratsamt mit.

Es regnet hin und wieder – das reicht aber nicht aus, um die Defizite der vorangegangenen trockenen Monate auszugleichen. Die seit Ende Juni im Kreis Esslingen geltende Rechtsverordnung, die eine kostenlose Wasserentnahme aus Flüssen, Seen, Bächen und Teichen bis Ende August untersagt, wird deshalb bis zum 30. September dieses Jahres verlängert. Das teilt das Landratsamt mit.

 

„Wir hatten zwar in den vergangenen Wochen im Landkreis Esslingen immer wieder ergiebige Niederschläge. Diese haben jedoch nur eine kurzfristige Erhöhung der Gewässerpegel zur Folge“, begründet Katrin Ilg, die Leiterin des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Esslingen, die Maßnahme.

Die Verlängerung des Verbots ist unvermeidlich, um das ökologische Gleichgewicht in den Oberflächengewässern nicht zu gefährden: Insbesondere Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen. „Nach wie vor nehmen Böden und Vegetation den Großteil der Niederschläge auf“, erläutert Ilg. Die oberirdischen Gewässer würden von den lokalen Regengüssen indes kaum profitieren. „Eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist bisher leider nicht in Sicht.“

Und deshalb bleibt die Wasserentnahme aus Flüssen und Seen weiterhin untersagt. Verboten ist laut der Rechtsverordnung sowohl der Einsatz einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen etwa für die Landwirtschaft und den Gartenbau. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Rechtsverordnung verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden, heißt es darin.